Zusatzleistungen zur AHV: Was Ihnen wirklich zusteht

Zusatzleistungen zur AHV: Was Ihnen wirklich zusteht

vor 4 Tagen
Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Rückvergütungen: Viele Seniorinnen und Senioren nutzen ihre Ansprüche nicht. Welche Zusatzleistungen es gibt und wie Sie diese geltend machen können.
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vor 4 Tagen
Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Rückvergütungen:
Viele Seniorinnen und Senioren nutzen ihre Ansprüche nicht. Welche
Zusatzleistungen es gibt und wie Sie diese geltend machen können.
AHV und Pensionskasse sichern die Grundversorgung im Alter – doch
oft reicht das Einkommen nicht aus. Hier springen Zusatzleistungen
ein. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch darauf
haben oder wie sie diese Leistungen beantragen können. · Die
wichtigste Unterstützung sind die Ergänzungsleistungen (EL). Sie
kommen zum Zug, wenn die minimalen Lebenskosten durch AHV und
Pensionskasse nicht gedeckt sind. Dabei wird berechnet, ob die
anerkannten Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Ist das der
Fall, besteht Anspruch auf EL – unabhängig davon, ob jemand zuvor
viel oder wenig verdient hat. Wichtig zu wissen: Die EL sind keine
Sozialhilfe, sondern eine gesetzlich geregelte Sozialversicherung.
· Zusätzlich können über die Ergänzungsleistungen auch Krankheits-
und Pflegekosten rückvergütet werden. Dazu gehören zum Beispiel
Ausgaben für Dentalbehandlungen, Hilfsmittel oder medizinische
Leistungen, die nicht vollständig von der Krankenkasse gedeckt
sind. Gerade hier verzichten viele auf Geld, das ihnen eigentlich
zustehen würde. · Eine weitere Unterstützung ist die
Hilflosenentschädigung. Sie richtet sich an Personen, die im Alltag
auf Hilfe angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der
Körperpflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterstützung
durch Angehörige oder durch professionelle Dienste erfolgt.
Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf. · Bereits vor der
Pensionierung wichtig sind zudem die sogenannten
Betreuungsgutschriften in der AHV. Wer Angehörige pflegt oder
betreut, kann sich diese Zeiten anrechnen lassen und so die spätere
AHV-Rente verbessern. Der Zugang zu diesen Leistungen ist oft
einfacher, als viele denken: · Ergänzungsleistungen und
Hilflosenentschädigung werden bei der kantonalen Ausgleichskasse
beantragt. · Erste Einschätzungen sind über Online-Rechner oder bei
Beratungsstellen möglich. · Organisationen wie Pro Senectute bieten
kostenlose Beratung und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Entscheidend ist, aktiv zu werden: Leistungen werden in der Regel
nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen beantragt werden.
Fachleute raten deshalb, sich frühzeitig zu informieren und bei
Unsicherheit Unterstützung zu holen. Wer seine Ansprüche kennt,
kann die eigene finanzielle Situation im Alter oft deutlich
verbessern.
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