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Steuererklärung: Tipps vom Steueramt für eine rasche Veranlagung
26.02.2026
6 Minuten
Die jährliche Steuererklärung kann eine Herausforderung sein. Doch es geht auch ohne Stress: Dank den Tipps der obersten Schweizer Steuerverwalterin vermeiden Sie Fehler und erfassen ihre Angaben und Unterlagen effizient und korrekt. Marina Züger ist Chefin des Steueramts des Kantons Zürich und Direktorin der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK. Sie gibt interessante Einblicke in den Prozess der Steuerveranlagung. Welche Belege sind aus Sicht der Steuerbehörden wirklich wichtig? Wie gehen die Steuerkommissär/innen vor bei der Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen? Von der Prüfung persönlicher Angaben bis zur korrekten Deklaration von Wertschriften – dieser Leitfaden hilft dabei, die Steuererklärung zügig und vollständig einzureichen. Online-Steuererklärung - Der wichtigste Tipp ist die Nutzung der Online-Steuererklärung, die Schritt für Schritt durch den Prozess führt. - Besonders vorteilhaft: Elektronische Steuerauszüge der Banken füllen das Wertschriftenverzeichnis automatisch korrekt aus. Zentrale Prüfbelege - Die wichtigsten zu prüfenden Dokumente sind Lohnausweise, Säule-3a-Bescheinigungen, Pensionskassenunterlagen und Steuerauszüge der Banken. - Ein wesentlicher Plausibilitätscheck erfolgt durch den Vergleich mit den Vorjahresangaben, um grössere Abweichungen nachzuvollziehen. Automatisierung und Systemunterstützung - Einige Kantone setzen bereits auf automatisierte Einschätzungen, bei denen das System prüft, ob ein Fall problematisch ist. - Die Systeme zeigen auch Unstimmigkeiten an, etwa wenn Abzüge das Maximum überschreiten. Richtige Belegeinreichung - Steuerpflichtige sollten nur die tatsächlich verlangten Belege einreichen und diese an der richtigen Stelle hochladen. - Belege müssen vollständig und lesbar sein. - Wichtig: Nicht gleichzeitig elektronisch und auf Papier einreichen, um Verwirrung zu vermeiden.
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Steuererklärung: Welche Abzüge Sie nicht verpassen dürfen
25.02.2026
5 Minuten
Das Schönste am Ausfüllen der Steuererklärung sind die Abzüge – falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst, dass er abzugsberechtigt wäre. Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird. In ihrer Praxis erlebt sie immer wieder, dass berechtigte Abzüge vergessen gehen. Mit den folgenden Tipps hat man die wichtigsten im Blick: Systematische Prüfung aller Positionen - Gehen Sie alle Positionen wie Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitsmittel und Weiterbildung systematisch durch, um nichts zu vergessen. - Fahrkosten und Verpflegung müssen effektiv angegeben werden, bei übrigen Berufskosten reicht meist die Pauschale. Homeoffice-Abzüge beachten - Beim Homeoffice sollte man darauf achten, dass der Arbeitgeber möglichst viele beruflich benötigte Ausgaben übernimmt. - Die Regelungen für Homeoffice-Abzüge sind kantonal unterschiedlich. Familienkosten vollständig erfassen - Überprüfen Sie, ob alle Kinder in der Steuererklärung aufgeführt sind, da sie manchmal bei der Vorjahresübernahme vergessen werden. - Belege für Kita, Ausbildungskosten und Studiengebühren sollten systematisch gesammelt werden. Liegenschaftskosten richtig abziehen - Bei Liegenschaften können Hypothekarzinsen und -schulden sowie Unterhaltskosten abgezogen werden. - Wichtig ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden Massnahmen (abzugsfähig) und wertvermehrenden Investitionen. - Pauschalen von 10-20% des Eigenmietwerts können oft ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Belege und Kontrolle vor Einreichung - Originalbelege müssen nur bis zur definitiven Verfügung aufbewahrt werden. - Vor dem Abschicken sollte man die Steuererklärung mit dem Vorjahr vergleichen und auf Plausibilität prüfen. - Nachträgliche Korrekturen sind kantonal unterschiedlich geregelt – manche Kantone erlauben Änderungen innerhalb von 72 Stunden.
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Steuererklärung: So vermeiden Sie die häufigsten Fehler
24.02.2026
5 Minuten
Was gehört alles zum Einkommen? Was genau muss dem Vermögen zugerechnet werden? Und wo liegen die typischen Fallen beim Ausfüllen der Steuererklärung? Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird. Einkommen und Vermögen sind die Basis zur Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt: Lohnausweis - Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen, Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis vermerkt wurden. Mieteinnahmen - Bei Mieteinnahmen muss nur die Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Eigenmietwert - Der Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder Teilnutzung angepasst werden. Nebenerwerb - Jeder Nebenerwerb ist ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als selbstständigen Nebenerwerb deklarieren. - Wichtig ist, alle Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu können. Häufige Fehler - Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a) falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl Hypotheken angegeben wurden. - Bei Online-Konten (Revolut, Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und die Vermögenswerte nicht deklariert. Verrechnungssteuer und ausländische Wertschriften - Bei der Verrechnungssteuer sollte man zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der Steuererklärung vergleichen. - Bei ausländischen Wertschriften ist das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle Quellensteuerrückerstattung.
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Steuererklärung: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete
23.02.2026
6 Minuten
Beim Ausfüllen der Steuererklärung geht nichts über eine gute Vorbereitung. Wer die nötigen Unterlagen bereithält, erledigt die leidige Pflicht mit Leichtigkeit. Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird. Alles fängt an mit der guten Vorbereitung der Unterlagen. Dies sind Punkte, die alle Steuerpflichtigen beachten können, um sich die Arbeit zu erleichtern: - Kopie Vorjahres-Steuererklärung bereitlegen. - Alle Belege (Lohn-/Rentenausweis, Bankbescheinigungen, Säule 3a, Krankenkasse, Hypothekarzinsen) ab Jahresbeginn systematisch sammeln – physisch oder elektronisch. - Elektronische Steuerbescheinigungen sofort nach Jahresende aus E-Banking und Email-Postfach herunterladen und elektronisch ablegen. - Original-PDFs (E-Steuerauszüge) verwenden, keine Kopien oder «selbstgemachte» PDFs. - Fristverlängerung sofort beantragen, wenn gratis. Falls kostenpflichtig: Fristverlängerung erst kurz vor Ablauf kaufen und terminieren. - Bei Statusänderungen (Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall, Umzug insb. bei Quellenbesteuerten): Arbeitgeber und Steuerbehörde informieren. - Bei Kantonswechseln und komplexen Situationen (Todesfall, Hauskauf) professionelle Beratung durch Treuhänder/in oder Steuerexpert/in.
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Buddha kam aus der Askese
20.02.2026
4 Minuten
Obwohl Buddha nichts mehr ass und so zu seiner Erleuchtung kam, wird im Buddhismus nicht gefastet. Aber man mässigt sich. Schliesslich meditiert weder ein voller noch ein leerer Bauch gerne. Buddha gelangte bei seiner Erleuchtung zur Erkenntnis, dass Achtsamkeit und Mässigung den Weg der Mitte weisen. Im Buddhismus wird deshalb zur Einkehr, und für einen achtsamen Umgang mit sich selbst und mit seinen Mitmenschen auf kleinere Portionen gesetzt.
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Über diesen Podcast

Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.

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