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26.02.2026
6 Minuten
Die jährliche Steuererklärung kann eine Herausforderung sein. Doch
es geht auch ohne Stress: Dank den Tipps der obersten Schweizer
Steuerverwalterin vermeiden Sie Fehler und erfassen ihre Angaben
und Unterlagen effizient und korrekt. Marina Züger ist Chefin des
Steueramts des Kantons Zürich und Direktorin der Schweizerischen
Steuerkonferenz SSK. Sie gibt interessante Einblicke in den Prozess
der Steuerveranlagung. Welche Belege sind aus Sicht der
Steuerbehörden wirklich wichtig? Wie gehen die
Steuerkommissär/innen vor bei der Überprüfung der eingereichten
Steuererklärungen? Von der Prüfung persönlicher Angaben bis zur
korrekten Deklaration von Wertschriften – dieser Leitfaden hilft
dabei, die Steuererklärung zügig und vollständig einzureichen.
Online-Steuererklärung - Der wichtigste Tipp ist die Nutzung der
Online-Steuererklärung, die Schritt für Schritt durch den Prozess
führt. - Besonders vorteilhaft: Elektronische Steuerauszüge der
Banken füllen das Wertschriftenverzeichnis automatisch korrekt aus.
Zentrale Prüfbelege - Die wichtigsten zu prüfenden Dokumente sind
Lohnausweise, Säule-3a-Bescheinigungen, Pensionskassenunterlagen
und Steuerauszüge der Banken. - Ein wesentlicher
Plausibilitätscheck erfolgt durch den Vergleich mit den
Vorjahresangaben, um grössere Abweichungen nachzuvollziehen.
Automatisierung und Systemunterstützung - Einige Kantone setzen
bereits auf automatisierte Einschätzungen, bei denen das System
prüft, ob ein Fall problematisch ist. - Die Systeme zeigen auch
Unstimmigkeiten an, etwa wenn Abzüge das Maximum überschreiten.
Richtige Belegeinreichung - Steuerpflichtige sollten nur die
tatsächlich verlangten Belege einreichen und diese an der richtigen
Stelle hochladen. - Belege müssen vollständig und lesbar sein. -
Wichtig: Nicht gleichzeitig elektronisch und auf Papier einreichen,
um Verwirrung zu vermeiden.
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25.02.2026
5 Minuten
Das Schönste am Ausfüllen der Steuererklärung sind die Abzüge –
falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen
Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst,
dass er abzugsberechtigt wäre. Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. In ihrer Praxis erlebt sie immer wieder,
dass berechtigte Abzüge vergessen gehen. Mit den folgenden Tipps
hat man die wichtigsten im Blick: Systematische Prüfung aller
Positionen - Gehen Sie alle Positionen wie Fahrkosten, Verpflegung,
Arbeitsmittel und Weiterbildung systematisch durch, um nichts zu
vergessen. - Fahrkosten und Verpflegung müssen effektiv angegeben
werden, bei übrigen Berufskosten reicht meist die Pauschale.
Homeoffice-Abzüge beachten - Beim Homeoffice sollte man darauf
achten, dass der Arbeitgeber möglichst viele beruflich benötigte
Ausgaben übernimmt. - Die Regelungen für Homeoffice-Abzüge sind
kantonal unterschiedlich. Familienkosten vollständig erfassen -
Überprüfen Sie, ob alle Kinder in der Steuererklärung aufgeführt
sind, da sie manchmal bei der Vorjahresübernahme vergessen werden.
- Belege für Kita, Ausbildungskosten und Studiengebühren sollten
systematisch gesammelt werden. Liegenschaftskosten richtig abziehen
- Bei Liegenschaften können Hypothekarzinsen und -schulden sowie
Unterhaltskosten abgezogen werden. - Wichtig ist die Unterscheidung
zwischen werterhaltenden Massnahmen (abzugsfähig) und
wertvermehrenden Investitionen. - Pauschalen von 10-20% des
Eigenmietwerts können oft ohne Einzelnachweis geltend gemacht
werden. Belege und Kontrolle vor Einreichung - Originalbelege
müssen nur bis zur definitiven Verfügung aufbewahrt werden. - Vor
dem Abschicken sollte man die Steuererklärung mit dem Vorjahr
vergleichen und auf Plausibilität prüfen. - Nachträgliche
Korrekturen sind kantonal unterschiedlich geregelt – manche Kantone
erlauben Änderungen innerhalb von 72 Stunden.
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24.02.2026
5 Minuten
Was gehört alles zum Einkommen? Was genau muss dem Vermögen
zugerechnet werden? Und wo liegen die typischen Fallen beim
Ausfüllen der Steuererklärung? Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. Einkommen und Vermögen sind die Basis zur
Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden
grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt:
Lohnausweis - Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig
prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen,
Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo
Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis
vermerkt wurden. Mieteinnahmen - Bei Mieteinnahmen muss nur die
Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten
sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung
verrechnet werden. Eigenmietwert - Der Eigenmietwert wird vom
Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder
Teilnutzung angepasst werden. Nebenerwerb - Jeder Nebenerwerb ist
ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man
benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als
selbstständigen Nebenerwerb deklarieren. - Wichtig ist, alle
Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu
können. Häufige Fehler - Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a)
falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl
Hypotheken angegeben wurden. - Bei Online-Konten (Revolut,
Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und
die Vermögenswerte nicht deklariert. Verrechnungssteuer und
ausländische Wertschriften - Bei der Verrechnungssteuer sollte man
zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der
Steuererklärung vergleichen. - Bei ausländischen Wertschriften ist
das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen
Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle
Quellensteuerrückerstattung.
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23.02.2026
6 Minuten
Beim Ausfüllen der Steuererklärung geht nichts über eine gute
Vorbereitung. Wer die nötigen Unterlagen bereithält, erledigt die
leidige Pflicht mit Leichtigkeit. Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. Alles fängt an mit der guten Vorbereitung
der Unterlagen. Dies sind Punkte, die alle Steuerpflichtigen
beachten können, um sich die Arbeit zu erleichtern: - Kopie
Vorjahres-Steuererklärung bereitlegen. - Alle Belege
(Lohn-/Rentenausweis, Bankbescheinigungen, Säule 3a, Krankenkasse,
Hypothekarzinsen) ab Jahresbeginn systematisch sammeln – physisch
oder elektronisch. - Elektronische Steuerbescheinigungen sofort
nach Jahresende aus E-Banking und Email-Postfach herunterladen und
elektronisch ablegen. - Original-PDFs (E-Steuerauszüge) verwenden,
keine Kopien oder «selbstgemachte» PDFs. - Fristverlängerung sofort
beantragen, wenn gratis. Falls kostenpflichtig: Fristverlängerung
erst kurz vor Ablauf kaufen und terminieren. - Bei Statusänderungen
(Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall, Umzug insb. bei
Quellenbesteuerten): Arbeitgeber und Steuerbehörde informieren. -
Bei Kantonswechseln und komplexen Situationen (Todesfall, Hauskauf)
professionelle Beratung durch Treuhänder/in oder Steuerexpert/in.
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20.02.2026
4 Minuten
Obwohl Buddha nichts mehr ass und so zu seiner Erleuchtung kam,
wird im Buddhismus nicht gefastet. Aber man mässigt sich.
Schliesslich meditiert weder ein voller noch ein leerer Bauch
gerne. Buddha gelangte bei seiner Erleuchtung zur Erkenntnis, dass
Achtsamkeit und Mässigung den Weg der Mitte weisen. Im Buddhismus
wird deshalb zur Einkehr, und für einen achtsamen Umgang mit sich
selbst und mit seinen Mitmenschen auf kleinere Portionen gesetzt.
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Über diesen Podcast
Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt
Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen.
Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues
auszuprobieren.
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