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Beschreibung
vor 1 Monat
Schwimmflügel und Schwimmsitze sind beides Auftriebsmittel, haben
aber einen ganz unterschiedlichen Zweck. Schwimmlernhilfen wie
Schwimmflügel unterstützen das Erlernen von Schwimmbewegungen.
Kopf und Atemwege über Wasser zu halten, ist dabei die Leistung
der Lernenden. Schwimmsitze hingegen dienen der Wassergewöhnung,
dabei bleibt das Kind passiv. Vor Ertrinken schützen kann keines
dieser Geräte. In dieser Folge spricht Michaela Hildebrandt aus
der DIN-Verbraucherrat-Geschäftsstelle mit Günther Cornelissen,
Experte für persönliche Auftriebsmittel, über Normen, die diese
Geräte gebrauchstauglich und sicher machen.
Im Gespräch geht es um die Norm DIN EN 13138, die Anforderungen
an Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Verbraucherinformation
enthält, sowie um Prüfverfahren mit Testpuppen. In der
Vergangenheit sind insbesondere Schwimmsitze (DIN EN 13138-3)
durch Unfälle aufgefallen. Wie kann Normung hier zur
Risikominimierung beitragen? Dabei gilt: Wer sicher schwimmen
kann, hat einen deutlich höheren Selbstschutz.
Relevante Normen/Gesetze und Links
Statistik Ertrinken:
https://www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/statistik-ertrinken/
DIN EN 13138-1 – Schwimmhilfen zum Erlernen der Schwimmbewegungen
– Teil 1: Auftriebshilfen zum Anlegen (z. B. Schwimmflügel,
Westen, Gürtel)
DIN EN ISO 12402 Persönliche Auftriebsmittel (Rettungswesten)
DIN EN 716‑1 Möbel - Kinderbetten und Reisekinderbetten für den
Wohnbereich - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen
DIN EN 747‑1 Möbel - Etagenbetten und Hochbetten - Teil 1:
Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit
VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und
zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates
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