Beschreibung
vor 1 Monat
Das Finanzamt wird kreativ: Nachdem die Rechtsprechung zu
Restnutzungsdauergutachten mittlerweile sehr eindeutig ist,
versuchen die Behörden auf einem anderen Weg Druck zu machen –
über die sogenannte Totalgewinnprognose und die Frage der
Einkünfteerzielungsabsicht. Was das konkret bedeutet und wie man
damit umgeht, erklärt Jasper anhand eines aktuellen Hörerfalls.
Im Mittelpunkt steht Marc, der mehrere Wohnungen begutachten ließ
und nun vom Finanzamt mit zwei Einwänden konfrontiert wird:
fehlende Vor-Ort-Besichtigung und die Anforderung einer
Totalgewinnprognose. Während der erste Punkt heilbar ist, steckt
im zweiten der eigentliche Zündstoff. Denn bei langfristiger
Vermietungsabsicht gilt laut BFH-Rechtsprechung grundsätzlich die
Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht – eine Prognose muss nur
in klar definierten Sonderfällen erbracht werden.
Jasper erklärt, welche vier Ausnahmen es gibt, warum die
Abschreibung über die Restnutzungsdauer in einer solchen Prognose
gar keine Rolle spielt und welcher AFA-Satz stattdessen
anzuwenden ist. Außerdem gibt er einen konkreten Hinweis, wie man
auf das Finanzamt reagieren sollte – und worauf man bei einer
möglichen Prognose auf 30 Jahre unbedingt achten muss.
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