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Das Ende des Stillverbots? Das Karlsruher Urteil & die Folgen
für Zahnärztinnen Eine angestellte Zahnärztin klagte auf volle
Lohnfortzahlung durch ein Beschäftigungsverbot – und scheiterte:
Das Gericht entschied: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz sicher
umgestalten kann, muss gearbeitet werden. Wir blicken hinter die
Kulissen: Was bedeutet „unverantwortbare Gefährdung“ wirklich?
Welche Rolle spielen FFP3-Masken und hochvolumige Absauganlagen?
Und wie sieht der Praxisalltag aus, wenn man zwischen
Beratungsterminen und Stillpausen hin- und herwechselt? Wir
hinterfragen die praktische Umsetzung, die Kosten für Praxisinhaber
und das psychische Belastungsmoment bei Provisionsverträgen vs.
Festgehalt. Wichtige Fakten aus der Folge: Das Urteil: Das
Arbeitsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass kein automatisches
Stillbeschäftigungsverbot mehr besteht, wenn Schutzmaßnahmen
möglich sind. Die Maßnahmen: Der Arbeitgeber muss dokumentieren,
wie er Gefährdungen (z. B. Aerosole, spitze Gegenstände) durch
FFP3-Masken oder spezielle Absaugsysteme minimiert. Die
Einschränkung: Tätigkeiten wie Röntgen oder der Umgang mit spitzen
Gegenständen bei der Reinigung bleiben kritisch. Gehaltsfrage: Bei
einem Festgehalt wird eine psychische Belastung durch
Leistungsdruck rechtlich anders bewertet als bei einer
Provisionsbeteiligung.Ist das einstige „Privileg“ des
Stillbeschäftigungsverbots in der Zahnmedizin am Wanken? In dieser
Folge der *Breakfast Bites* diskutieren wir das brisante Urteil des
Arbeitsgerichts Karlsruhe (Az. 5 Ca 95/25) vom 31. März 2026.
Diskutiert mit uns! Wie seht ihr die Reintegration während der
Stillzeit? Schreibt uns eure Meinung auf Instagram oder in die
Kommentare! Eure Anni und Nora Folge uns auf Social Media: •
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„Neues Urteil zum Stillbeschäftigungsverbot“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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