Beschreibung
vor 3 Jahren
Es gibt sie tatsächlich: Bauvorhaben, die zu 100% dem Baurecht
entsprechen, einen geringen Schwierigkeitsgrad aufweisen und somit
grundsätzlich nicht unter die Prüfpflicht fallen. Doch, wie so oft,
gibt es sogar hier Ausnahmen. Dann nämlich, wenn die
“Voraussetzungen für eine Abweichung der brandschutztechnischen
Anforderungen” gegeben sind. Hier kommt die Bescheinigung
Brandschutz III ins Spiel. Was es mit dieser formaljuristischen
Aussage auf sich hat, um welche Abweichungen es sich handeln kann
und wer für das Ausstellen dieses Papiers tatsächlich zuständig
ist, erfährst du in der heutigen Folge. Reinhören lohnt sich! Und
wenn du meine Expertise als Sachverständiger wünschst oder einen
maßgeschneiderten Brandschutz für dein Gebäude ausgearbeitet haben
möchtest, dann kontaktiere uns. Geh auf www.tub-brandschutz.com und
buche dort ein kostenloses Erstgespräch.
entsprechen, einen geringen Schwierigkeitsgrad aufweisen und somit
grundsätzlich nicht unter die Prüfpflicht fallen. Doch, wie so oft,
gibt es sogar hier Ausnahmen. Dann nämlich, wenn die
“Voraussetzungen für eine Abweichung der brandschutztechnischen
Anforderungen” gegeben sind. Hier kommt die Bescheinigung
Brandschutz III ins Spiel. Was es mit dieser formaljuristischen
Aussage auf sich hat, um welche Abweichungen es sich handeln kann
und wer für das Ausstellen dieses Papiers tatsächlich zuständig
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