Beschreibung
vor 3 Jahren
Sobald dein Bauvorhaben kein gesetzlich definiertes
Standart-Gebäude ist, kollidiert das mit der strengen
Brandschutzverordnung. Zum Glück gibt es in der Bayerischen
Bauordnung die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen. Dank Artikel 63!
Wenn man so eine Abweichung hat, gilt es genau zu überlegen: - Was
möchte der Gesetzgeber durch diese Forderung erreichen? - Welches
Schutzziel steht dahinter? - Was geht an Abweichung, was geht
nicht? Natürlich muss jede Abweichung von den
Brandschutzanforderungen seriös begründet sein. Dich dafür zu
sensibilisieren und ein Guide durch den Paragraphendschungel zu
sein, ist mein geliebter Job! Reinhören lohnt sich! Wenn du wissen
willst, ob und wie wir Abweichungen von den
Brandschutzanforderungen für dein Bauvorhaben durchsetzen können,
dann geh auf www.tub-brandschutz.com und buche dort ein kostenloses
Erstgespräch.
Standart-Gebäude ist, kollidiert das mit der strengen
Brandschutzverordnung. Zum Glück gibt es in der Bayerischen
Bauordnung die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen. Dank Artikel 63!
Wenn man so eine Abweichung hat, gilt es genau zu überlegen: - Was
möchte der Gesetzgeber durch diese Forderung erreichen? - Welches
Schutzziel steht dahinter? - Was geht an Abweichung, was geht
nicht? Natürlich muss jede Abweichung von den
Brandschutzanforderungen seriös begründet sein. Dich dafür zu
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sein, ist mein geliebter Job! Reinhören lohnt sich! Wenn du wissen
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