Beschreibung
vor 3 Jahren
Wenn ein Bauvorhaben bestimmte Kriterien erfüllt, fällt es unter
die sogenannte “Genehmigungsfreistellung”. Das bedeutet, dass mit
dem Bauvorhaben schon 1 Monat nach dem Einreichen der Bauunterlagen
bei der Gemeinde begonnen werden darf, wenn die Gemeinde nicht
widerspricht. Das heißt aber nicht, dass man keinen
Brandschutznachweis braucht, auch wenn viele glauben, dass die
Genehmigungsfreistellung ein Freifahrtschein ist. Reinhören lohnt
sich! Wenn Du einen hoch qualifizierten Experten auf dem Gebiet
Brandschutz benötigst, damit Dein Bauprojekt durchläuft wie ein
heißes Messer durch die Butter, dann gehe auf
https://www.tub-brandschutz.com und buche dort ein kostenloses
Erstgespräch.
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dem Bauvorhaben schon 1 Monat nach dem Einreichen der Bauunterlagen
bei der Gemeinde begonnen werden darf, wenn die Gemeinde nicht
widerspricht. Das heißt aber nicht, dass man keinen
Brandschutznachweis braucht, auch wenn viele glauben, dass die
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