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Beschreibung
vor 2 Wochen
In dieser Folge diskutieren Duri Bonin und Nina Langner das dritte
Kapitel aus Alan Dershowitz’ Buch Letters to a Young Lawyer: Have a
Good Enemies’ List. Schon der Titel provoziert. Soll eine gute
Anwältin oder ein guter Strafverteidiger wirklich eine Feindesliste
haben? Oder geht es in Wahrheit um etwas anderes: um Rückgrat,
innere Unabhängigkeit und die Fähigkeit, Dissens auszuhalten, ohne
sich zu verkaufen? Das Gespräch startet mit einer Szene aus dem
Berufsalltag: Duri erzählt von einem Staatsanwalt, der ihm zu
Beginn seiner Karriere ein bereits vorbereitetes
Einvernahmeprotokoll mit Fragen und ausformulierten Antworten
hinlegte und erwartete, dass er es mit dem Klienten „bespreche“ und
gleich lizenzieren lasse. Als er das nicht abnickte, landete Duri
offenbar auf dessen „schwarzer Liste“. Diese Erinnerung führt
direkt in den Kern des Kapitels: Wer im Strafverfahren nicht bloss
freundlich mitläuft, macht sich nicht immer beliebt. Von dort aus
wird die Diskussion grundsätzlich. Duri liest den Text als
Aufforderung, nicht von allen gemocht werden zu wollen. Wer in
einem kontradiktorischen Verfahren (also in einem Verfahren, das
vom Widerspruch zwischen Anklage und Verteidigung lebt) nie aneckt,
ist womöglich zu angepasst. Dershowitz geht aber noch einen Schritt
weiter: Man soll sich die Feinde gut aussuchen. Nicht, weil
Feindschaft an sich wertvoll wäre, sondern weil sie etwas über die
eigene Position verrät. Genau dort setzt Nina an. Gut gewählte
Feinde helfen einem, sich zu verorten. Gefährlich wird es aber
dort, wo man beginnt, sich über Gegner zu definieren. Dann kippt
Haltung in Trotz und Standhaftigkeit in Selbstinszenierung. Was
heisst es im Strafrecht konkret, „dem Schlechten entgegenzutreten“?
Nicht moralisch im Sinn von „gute“ gegen „schlechte“ Menschen,
sondern rechtsstaatlich: gegen schlampige Verfahrensführung, gegen
das Wegwischen von Rechten, gegen die alltägliche Versuchung,
Regelverstösse der Staatsseite als blosse Ordnungsvorschriften zu
verharmlosen. Duri sieht es wie folgt: Wenn man in der Aufklärung
eines Delikts selber Unrecht produziert, potenziert man das
Schlechte. Nina betont, dass man in der Sache hart und
kompromisslos sein kann, ohne das Zwischenmenschliche zu vergiften.
Duri warnt gleichzeitig davor, Zugehörigkeit, Anerkennung und
Netzwerke wichtiger zu nehmen als die Interessen des Klienten.
Genau dort liegt für beide die eigentliche Probe: nicht Feinde zu
pflegen, sondern es auszuhalten, wichtige Leute zu enttäuschen,
wenn die Sache es verlangt. Diese Folge ist mehr als eine
Besprechung von Alan Dershowitz. Sie ist ein Gespräch über
Strafverteidigung als Charakterfrage: über Konfliktfähigkeit,
Kollegialitätsnarzissmus, Rechtsstaat, Standhaftigkeit und die
Gefahr, die eigene Identität aus dem Dagegensein zu bauen. Wer als
Anwältin oder Anwalt wissen will, wie man Haltung zeigt, ohne
dogmatisch zu werden, findet hier Überlegungen dazu. Links zu
diesem Podcast: - [Letters to a Young
Lawyer](https://www.orellfuessli.ch/shop/home/artikeldetails/A1002474965?ProvID=10917736&gclsrc=aw.ds&gad_source=1&gad_campaignid=16626105493&gbraid=0AAAAADpVXc5v5hATGvTm-2URvCDp_pLd0&gclid=EAIaIQobChMI1oL4-dvjkgMVe62DBx2VrTJJEAAYASAAEgKdTPD_BwE)
- Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
- Strafrechtskanzlei von [Duri Bonin und Nina
Langner](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als
Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf
allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri
Bonin' suchen und abonnieren.
Kapitel aus Alan Dershowitz’ Buch Letters to a Young Lawyer: Have a
Good Enemies’ List. Schon der Titel provoziert. Soll eine gute
Anwältin oder ein guter Strafverteidiger wirklich eine Feindesliste
haben? Oder geht es in Wahrheit um etwas anderes: um Rückgrat,
innere Unabhängigkeit und die Fähigkeit, Dissens auszuhalten, ohne
sich zu verkaufen? Das Gespräch startet mit einer Szene aus dem
Berufsalltag: Duri erzählt von einem Staatsanwalt, der ihm zu
Beginn seiner Karriere ein bereits vorbereitetes
Einvernahmeprotokoll mit Fragen und ausformulierten Antworten
hinlegte und erwartete, dass er es mit dem Klienten „bespreche“ und
gleich lizenzieren lasse. Als er das nicht abnickte, landete Duri
offenbar auf dessen „schwarzer Liste“. Diese Erinnerung führt
direkt in den Kern des Kapitels: Wer im Strafverfahren nicht bloss
freundlich mitläuft, macht sich nicht immer beliebt. Von dort aus
wird die Diskussion grundsätzlich. Duri liest den Text als
Aufforderung, nicht von allen gemocht werden zu wollen. Wer in
einem kontradiktorischen Verfahren (also in einem Verfahren, das
vom Widerspruch zwischen Anklage und Verteidigung lebt) nie aneckt,
ist womöglich zu angepasst. Dershowitz geht aber noch einen Schritt
weiter: Man soll sich die Feinde gut aussuchen. Nicht, weil
Feindschaft an sich wertvoll wäre, sondern weil sie etwas über die
eigene Position verrät. Genau dort setzt Nina an. Gut gewählte
Feinde helfen einem, sich zu verorten. Gefährlich wird es aber
dort, wo man beginnt, sich über Gegner zu definieren. Dann kippt
Haltung in Trotz und Standhaftigkeit in Selbstinszenierung. Was
heisst es im Strafrecht konkret, „dem Schlechten entgegenzutreten“?
Nicht moralisch im Sinn von „gute“ gegen „schlechte“ Menschen,
sondern rechtsstaatlich: gegen schlampige Verfahrensführung, gegen
das Wegwischen von Rechten, gegen die alltägliche Versuchung,
Regelverstösse der Staatsseite als blosse Ordnungsvorschriften zu
verharmlosen. Duri sieht es wie folgt: Wenn man in der Aufklärung
eines Delikts selber Unrecht produziert, potenziert man das
Schlechte. Nina betont, dass man in der Sache hart und
kompromisslos sein kann, ohne das Zwischenmenschliche zu vergiften.
Duri warnt gleichzeitig davor, Zugehörigkeit, Anerkennung und
Netzwerke wichtiger zu nehmen als die Interessen des Klienten.
Genau dort liegt für beide die eigentliche Probe: nicht Feinde zu
pflegen, sondern es auszuhalten, wichtige Leute zu enttäuschen,
wenn die Sache es verlangt. Diese Folge ist mehr als eine
Besprechung von Alan Dershowitz. Sie ist ein Gespräch über
Strafverteidigung als Charakterfrage: über Konfliktfähigkeit,
Kollegialitätsnarzissmus, Rechtsstaat, Standhaftigkeit und die
Gefahr, die eigene Identität aus dem Dagegensein zu bauen. Wer als
Anwältin oder Anwalt wissen will, wie man Haltung zeigt, ohne
dogmatisch zu werden, findet hier Überlegungen dazu. Links zu
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Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/)
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Langner](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als
Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf
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