Vorsteuerabzug neu gedacht – Was zwei aktuelle EuG‑Urteile für Unternehmen bedeuten
vor 4 Tagen
Der Vorsteuerabzug gehört zu den zentralen Themen…
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Beschreibung
vor 4 Tagen
Der Vorsteuerabzug gehört zu den zentralen Themen im
Umsatzsteuerrecht – und gleichzeitig zu den Bereichen, in denen
praktische Fragestellungen schnell komplex werden. In dieser
Episode spricht Kathrin Feil, Head of Indirect Tax, mit Rainer
Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht
München, über zwei aktuelle Entscheidungen des Gerichts der
Europäischen Union (EuG) vom 11. und 25. Februar 2026. Beide
Urteile haben erhebliche Relevanz für Unternehmen, insbesondere im
Hinblick auf die zeitliche Zuordnung des Vorsteuerabzugs sowie die
korrekte Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen. Feil und
Weymüller erläutern, wie die EuG‑Rechtsprechung zur Frage des
Vorsteuerabzugs in Fällen von erst im Monat nach dem Umsatz
eingegangener Rechnungen einzuordnen ist, welche Konsequenzen sich
aus dem möglichen „Wahlrecht“ für Unternehmen ergeben und warum das
zweite Urteil zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und
Erwerbsbesteuerung besonders weitreichend ist. Zudem geht es um
Risiken in der Buchhaltung, mögliche Anpassungsbedarfe und die
Bedeutung korrekter USt‑IdNr‑Nutzung. Kompakt und präzise wird
dargelegt, welche Auswirkungen die beiden EuG-Urteile auf den
Vorsteuerabzug und die Praxis in Unternehmen haben – für alle, die
verstehen möchten, was die neuen Vorgaben für ihre Prozesse
bedeuten können, wenn der EuGH das Urteil im Überprüfungsverfahren
bestätigt.
Umsatzsteuerrecht – und gleichzeitig zu den Bereichen, in denen
praktische Fragestellungen schnell komplex werden. In dieser
Episode spricht Kathrin Feil, Head of Indirect Tax, mit Rainer
Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht
München, über zwei aktuelle Entscheidungen des Gerichts der
Europäischen Union (EuG) vom 11. und 25. Februar 2026. Beide
Urteile haben erhebliche Relevanz für Unternehmen, insbesondere im
Hinblick auf die zeitliche Zuordnung des Vorsteuerabzugs sowie die
korrekte Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen. Feil und
Weymüller erläutern, wie die EuG‑Rechtsprechung zur Frage des
Vorsteuerabzugs in Fällen von erst im Monat nach dem Umsatz
eingegangener Rechnungen einzuordnen ist, welche Konsequenzen sich
aus dem möglichen „Wahlrecht“ für Unternehmen ergeben und warum das
zweite Urteil zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und
Erwerbsbesteuerung besonders weitreichend ist. Zudem geht es um
Risiken in der Buchhaltung, mögliche Anpassungsbedarfe und die
Bedeutung korrekter USt‑IdNr‑Nutzung. Kompakt und präzise wird
dargelegt, welche Auswirkungen die beiden EuG-Urteile auf den
Vorsteuerabzug und die Praxis in Unternehmen haben – für alle, die
verstehen möchten, was die neuen Vorgaben für ihre Prozesse
bedeuten können, wenn der EuGH das Urteil im Überprüfungsverfahren
bestätigt.
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