RA096 BayOLG zur Brandstiftung (Strafrecht) | OVG Lüneburg zur Befangenheit einer Richterin (Verwaltungsrecht) | AG Hamburg zur Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter (Straßenverkehrsrecht) | BayOLG zur Trunkenheitsfahrt im Parkhaus (Strafrecht) | AG Marl zur Id

RA096 BayOLG zur Brandstiftung (Strafrecht) | OVG Lüneburg zur Befangenheit einer Richterin (Verwaltungsrecht) | AG Hamburg zur Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter (Straßenverkehrsrecht) | BayOLG zur Trunkenheitsfahrt im Parkhaus (Strafrecht) | AG Marl zur Id

vor 3 Tagen
14 Minuten
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vor 3 Tagen

Themen dieser Folge


1. BayObLG, Beschl. v. 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 | Schwere
Brandstiftung: Arrestzelle als Wohnung Eine Arrestzelle in
einer JVA ist eine „zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit" i.S.d. §
306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 


2. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2026 – 8 LA 8/26 |
Befangenheit: Geschiedener Ehemann als
Vorinstanz-Einzelrichter Kein gesetzlicher Ausschlussgrund
nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 2 ZPO, da der Ex-Ehemann
nicht selbst Partei ist. Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn
beide Beteiligten trotz Kenntnis der Umstände kein
Ablehnungsgesuch stellen. 


3. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 |
Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Keine Regelvermutung nach § 69
Abs. 2 Nr. 2 StGB Die Regelvermutung der charakterlichen
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt bei
E-Roller-Fahrten nicht.


4. BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 |
Trunkenheit im Verkehr: Parkhaus bleibt öffentliche
Verkehrsfläche Ein Parkhaus verliert seine Eigenschaft als
öffentlicher Verkehrsraum nicht durch die kurzzeitige Sperrung
der Ausfahrt für einen einzelnen Nutzer. 


5. AG Marl, Urt. v. 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 |
Vermummungsverbot: Schal und Mütze bei Gegendemonstration
Freispruch. Schal und Mütze bei knapp über null Grad erfüllen
weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen des §
27 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW. 


6. OLG Dresden, Beschl. v. 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 |
§ 315c StGB: Parkrempler und Kausalität zwischen
Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr Bei alltäglichen
Unfallgeschehen (hier: Parkrempler) sind erhöhte
Feststellungsanforderungen zur Kausalität zwischen
Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung zu stellen. 


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