RA095 OLG Celle zum gutgläubigen Erwerb (Sachenrecht) | VG Darmstadt zur Liebesbeziehung einer JVA-Beamtin (Beamtenrecht) | VG Oldenburg zu Parkentgelten am Strand (Verwaltungsrecht) | VG Bremen zu Turban als Polizeiuniform (Verwaltungsrecht) | VG Aachen

RA095 OLG Celle zum gutgläubigen Erwerb (Sachenrecht) | VG Darmstadt zur Liebesbeziehung einer JVA-Beamtin (Beamtenrecht) | VG Oldenburg zu Parkentgelten am Strand (Verwaltungsrecht) | VG Bremen zu Turban als Polizeiuniform (Verwaltungsrecht) | VG Aachen

vor 1 Woche
13 Minuten
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vor 1 Woche

Die Fälle im Überblick:


1. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2026 – 11 U 123/25
Gutgläubiger Erwerb eines Vorführwagens trotz fehlender
Zulassungsbescheinigung Teil II. Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn
sich Käufer bei Übergabe durch Vertragshändler vertrösten lässt.
Vorführwagen sind Quasi-Neuwagen, § 366 HGB schützt Vertrauen in
Verfügungsberechtigung des Händlers.


2. VG Darmstadt, Beschluss vom 02.03.2026 – 1 L 2791/25.DA
Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin wegen
verschleierter Liebesbeziehung zu Inhaftiertem rechtmäßig.
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht, Gehorsamspflicht und
Distanzgebot. Distanzgebot gilt anstaltsübergreifend.


3. VG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2026 – 6 A 1883/24
Parkentgelte für strandnahe Parkplätze rechtmäßig. Kein Verstoß
gegen freien Strandzugang aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1
BNatSchG. Strände mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Keine
verkappte Strandgebühr.


4. VG Bremen, Beschluss vom 19.03.2026 – 6 V 664/26
Sikh-Polizeianwärter darf vorläufig Turban (Dastar) zur Uniform
tragen. Dastar-Verbot mangels Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 2
BremBG rechtswidrig. Uniformordnung regelt nur Dienstkleidung,
nicht religiöse Kleidungsstücke.


5. VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026 – 6 K 164/25
Gebetsvigil vor Abtreibungspraxis zulässig. Versammlungsverbot im
100-Meter-Radius unverhältnismäßig. Schwangere nur zehn Sekunden
mit Betenden konfrontiert, kein "Spießrutenlauf".
Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen.


6. VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – VG 24 K 46/24
Geschützte Waldkiefer darf trotz Verschattung von
Photovoltaikanlage nicht gefällt werden. Naturschutz und
Klimaschutz beide Staatszielbestimmungen ohne grundsätzlichen
Vorrang. Öffentliches Interesse am Baumerhalt überwiegt.


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