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Beschreibung
vor 2 Monaten
Das Abstammungsprinzip, auch bekannt als „Recht des Blutes“ (Ius
sanguinis), ist ein zentrales Element des deutschen
Staatsangehörigkeitsrechts. Es besagt, dass die
Staatsbürgerschaft primär von einem oder beiden Elternteilen
vererbt wird, unabhängig vom Geburtsort.
In Deutschland bildet dieses Prinzip die Grundlage dafür, wie die
meisten Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das
Abstammungsprinzip hat in Deutschland eine lange Tradition.
Bereits 1842 führte Preußen mit dem Gesetz über die Erwerbung und
den Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan das Ius
sanguinis ein und verabschiedete sich damit vom bis dahin
geltenden Geburtsortprinzip (Ius soli).
https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/reimmigration-was-sich-bei-der-zuwanderung-aendern-muss/
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