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  4. #63 Europäische Union – Staatsauflösung durch die Hintertüre
In Deutschland regelt Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) die
Beteiligung an der Europäischen Union (EU). Hoheitsrechte können
übertragen werden, solange dies mit den demokratischen,
rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien des GG vereinbar ist.
Die EU ist ein Zusammenschluss von aktuell 27 europäischen
Ländern, die gemeinsam politisch und wirtschaftlich
zusammenarbeiten. Sie ist kein eigener Staat, sondern ein reines
Staaten-Bündnis.

Während Demokratien auf der Vorstellung eines Volkes basieren,
setzt sich die Europäische Union aus den Bürgern von 27
verschiedenen Nationen zusammen. Ein Volk zeichnet sich durch
eine gemeinsame Sprache, Gesellschaft und Medienlandschaft aus,
in der politische Diskurse stattfinden. In Europa sind diese
Debatten aber weitgehend auf nationale Sprachräume begrenzt. Das
Fehlen eines europäischen Volkes ist der Hauptgrund für das
Demokratiedefizit. Da es kein Volk gibt, kann das Europäische
Parlament nicht im gleichen Maße als Volksvertretung agieren wie
ein nationales Parlament. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten
kann das Europäische Parlament keine eigenen Gesetzentwürfe
einbringen. Dieses Recht liegt allein bei der Europäischen
Kommission, die nicht direkt vom Volk gewählt wird.

https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/europaeische-union-staatsaufloesung-durch-die-hintertuere/
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„#63 Europäische Union – Staatsauflösung durch die Hintertüre“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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