Steuererklärung: Welche Abzüge Sie nicht verpassen dürfen
Das Schönste am Ausfüllen der Steuererklärung sind die Abzüge –
falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen
Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst,
dass er abzugsberechtigt wäre.
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Beschreibung
vor 2 Tagen
Das Schönste am Ausfüllen der Steuererklärung sind die Abzüge –
falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen
Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst,
dass er abzugsberechtigt wäre. Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. In ihrer Praxis erlebt sie immer wieder,
dass berechtigte Abzüge vergessen gehen. Mit den folgenden Tipps
hat man die wichtigsten im Blick: Systematische Prüfung aller
Positionen - Gehen Sie alle Positionen wie Fahrkosten, Verpflegung,
Arbeitsmittel und Weiterbildung systematisch durch, um nichts zu
vergessen. - Fahrkosten und Verpflegung müssen effektiv angegeben
werden, bei übrigen Berufskosten reicht meist die Pauschale.
Homeoffice-Abzüge beachten - Beim Homeoffice sollte man darauf
achten, dass der Arbeitgeber möglichst viele beruflich benötigte
Ausgaben übernimmt. - Die Regelungen für Homeoffice-Abzüge sind
kantonal unterschiedlich. Familienkosten vollständig erfassen -
Überprüfen Sie, ob alle Kinder in der Steuererklärung aufgeführt
sind, da sie manchmal bei der Vorjahresübernahme vergessen werden.
- Belege für Kita, Ausbildungskosten und Studiengebühren sollten
systematisch gesammelt werden. Liegenschaftskosten richtig abziehen
- Bei Liegenschaften können Hypothekarzinsen und -schulden sowie
Unterhaltskosten abgezogen werden. - Wichtig ist die Unterscheidung
zwischen werterhaltenden Massnahmen (abzugsfähig) und
wertvermehrenden Investitionen. - Pauschalen von 10-20% des
Eigenmietwerts können oft ohne Einzelnachweis geltend gemacht
werden. Belege und Kontrolle vor Einreichung - Originalbelege
müssen nur bis zur definitiven Verfügung aufbewahrt werden. - Vor
dem Abschicken sollte man die Steuererklärung mit dem Vorjahr
vergleichen und auf Plausibilität prüfen. - Nachträgliche
Korrekturen sind kantonal unterschiedlich geregelt – manche Kantone
erlauben Änderungen innerhalb von 72 Stunden.
falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen
Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst,
dass er abzugsberechtigt wäre. Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. In ihrer Praxis erlebt sie immer wieder,
dass berechtigte Abzüge vergessen gehen. Mit den folgenden Tipps
hat man die wichtigsten im Blick: Systematische Prüfung aller
Positionen - Gehen Sie alle Positionen wie Fahrkosten, Verpflegung,
Arbeitsmittel und Weiterbildung systematisch durch, um nichts zu
vergessen. - Fahrkosten und Verpflegung müssen effektiv angegeben
werden, bei übrigen Berufskosten reicht meist die Pauschale.
Homeoffice-Abzüge beachten - Beim Homeoffice sollte man darauf
achten, dass der Arbeitgeber möglichst viele beruflich benötigte
Ausgaben übernimmt. - Die Regelungen für Homeoffice-Abzüge sind
kantonal unterschiedlich. Familienkosten vollständig erfassen -
Überprüfen Sie, ob alle Kinder in der Steuererklärung aufgeführt
sind, da sie manchmal bei der Vorjahresübernahme vergessen werden.
- Belege für Kita, Ausbildungskosten und Studiengebühren sollten
systematisch gesammelt werden. Liegenschaftskosten richtig abziehen
- Bei Liegenschaften können Hypothekarzinsen und -schulden sowie
Unterhaltskosten abgezogen werden. - Wichtig ist die Unterscheidung
zwischen werterhaltenden Massnahmen (abzugsfähig) und
wertvermehrenden Investitionen. - Pauschalen von 10-20% des
Eigenmietwerts können oft ohne Einzelnachweis geltend gemacht
werden. Belege und Kontrolle vor Einreichung - Originalbelege
müssen nur bis zur definitiven Verfügung aufbewahrt werden. - Vor
dem Abschicken sollte man die Steuererklärung mit dem Vorjahr
vergleichen und auf Plausibilität prüfen. - Nachträgliche
Korrekturen sind kantonal unterschiedlich geregelt – manche Kantone
erlauben Änderungen innerhalb von 72 Stunden.
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