Steuererklärung: So vermeiden Sie die häufigsten Fehler
Was gehört alles zum Einkommen? Was genau muss dem Vermögen
zugerechnet werden? Und wo liegen die typischen Fallen beim
Ausfüllen der Steuererklärung?
5 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Tagen
Was gehört alles zum Einkommen? Was genau muss dem Vermögen
zugerechnet werden? Und wo liegen die typischen Fallen beim
Ausfüllen der Steuererklärung? Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. Einkommen und Vermögen sind die Basis zur
Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden
grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt:
Lohnausweis - Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig
prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen,
Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo
Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis
vermerkt wurden. Mieteinnahmen - Bei Mieteinnahmen muss nur die
Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten
sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung
verrechnet werden. Eigenmietwert - Der Eigenmietwert wird vom
Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder
Teilnutzung angepasst werden. Nebenerwerb - Jeder Nebenerwerb ist
ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man
benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als
selbstständigen Nebenerwerb deklarieren. - Wichtig ist, alle
Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu
können. Häufige Fehler - Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a)
falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl
Hypotheken angegeben wurden. - Bei Online-Konten (Revolut,
Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und
die Vermögenswerte nicht deklariert. Verrechnungssteuer und
ausländische Wertschriften - Bei der Verrechnungssteuer sollte man
zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der
Steuererklärung vergleichen. - Bei ausländischen Wertschriften ist
das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen
Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle
Quellensteuerrückerstattung.
zugerechnet werden? Und wo liegen die typischen Fallen beim
Ausfüllen der Steuererklärung? Claudine Meichtry ist diplomierte
Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps
und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung
nicht zum Alptraum wird. Einkommen und Vermögen sind die Basis zur
Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden
grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt:
Lohnausweis - Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig
prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen,
Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo
Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis
vermerkt wurden. Mieteinnahmen - Bei Mieteinnahmen muss nur die
Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten
sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung
verrechnet werden. Eigenmietwert - Der Eigenmietwert wird vom
Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder
Teilnutzung angepasst werden. Nebenerwerb - Jeder Nebenerwerb ist
ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man
benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als
selbstständigen Nebenerwerb deklarieren. - Wichtig ist, alle
Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu
können. Häufige Fehler - Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a)
falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl
Hypotheken angegeben wurden. - Bei Online-Konten (Revolut,
Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und
die Vermögenswerte nicht deklariert. Verrechnungssteuer und
ausländische Wertschriften - Bei der Verrechnungssteuer sollte man
zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der
Steuererklärung vergleichen. - Bei ausländischen Wertschriften ist
das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen
Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle
Quellensteuerrückerstattung.
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