Info-Date am Morgen: Hase und Volodin holen Bronze im Eiskunstlauf ++ Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden
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vor 1 Woche
Das deutsche Eiskunstlauf-Paar Minerva Hase und Nikita Volodin hat
bei den Olympischen Spielen die Bronze-Medaille gewonnen. Vorab
bestand große Hoffnung auf die Gold-Medaille, aber im Finale waren
zwei andere Paare noch besser. Trotzdem erfüllten sie sich den
Medaillentraum, mit dem sie in diese Winterspiele gegangen waren.
"Es ist eine Riesenleistung, die wir die letzten zwei Tage hier
aufs Eis gebracht haben, obwohl es heute nich ganz perfekt war",
konstatierte Hase nach dem Wettkampf. Hornisgrinde-Wolf darf
getötet werden Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden,
dass der Wolf, der rund um die Hornisgrinde unterwegs ist, getötet
werden darf. Damit wurde die Beschwerden von Naturschutzverbänden
gegen eine Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart
zurückgewiesen. Der Wolf darf damit ab sofort bis zum 10. März 2026
getötet werden. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla
Walter (Bündnis90/Die Grünen) schrieb in einem Statement: "Der VGH
stellt fest, dass der Hornisgrinde-Wolf inzwischen eine Vielzahl
nicht negativer Erfahrungen mit dem Menschen gemacht hat -
Stichwort Wolfstourismus - und eine Vergrämung in seinem Fall daher
nicht mehr den gewünschten Effekt haben würde."
bei den Olympischen Spielen die Bronze-Medaille gewonnen. Vorab
bestand große Hoffnung auf die Gold-Medaille, aber im Finale waren
zwei andere Paare noch besser. Trotzdem erfüllten sie sich den
Medaillentraum, mit dem sie in diese Winterspiele gegangen waren.
"Es ist eine Riesenleistung, die wir die letzten zwei Tage hier
aufs Eis gebracht haben, obwohl es heute nich ganz perfekt war",
konstatierte Hase nach dem Wettkampf. Hornisgrinde-Wolf darf
getötet werden Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden,
dass der Wolf, der rund um die Hornisgrinde unterwegs ist, getötet
werden darf. Damit wurde die Beschwerden von Naturschutzverbänden
gegen eine Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart
zurückgewiesen. Der Wolf darf damit ab sofort bis zum 10. März 2026
getötet werden. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla
Walter (Bündnis90/Die Grünen) schrieb in einem Statement: "Der VGH
stellt fest, dass der Hornisgrinde-Wolf inzwischen eine Vielzahl
nicht negativer Erfahrungen mit dem Menschen gemacht hat -
Stichwort Wolfstourismus - und eine Vergrämung in seinem Fall daher
nicht mehr den gewünschten Effekt haben würde."
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