Sterbebegleitung in der Praxis
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Autonomie am Lebensende: Ein Diskurs über Sterbehilfe und das
„Gießener Modell“ In einem tiefgreifenden Dialog erörtern der
Arzt und Psychotherapeut Herr Schimpf und der Rechtsanwalt Herr
Rudolph die komplexen Facetten der Freitodbegleitung in
Deutschland. Das Gespräch verknüpft medizinische Erfahrung mit
juristischer Expertise und beleuchtet die ethischen
Herausforderungen eines selbstbestimmten Lebensendes. 1.
Biografische Wurzeln und Motivation Das Thema Sterbehilfe ist für
beide Protagonisten tief in ihrer Berufsbiografie verwurzelt.
Herr Schimpf berichtet, dass er bereits als Medizinstudent mit
dem Sterbewunsch von Patienten konfrontiert wurde – ein Thema,
auf das die klassische ärztliche Ausbildung bis heute kaum
vorbereitet. In der täglichen Praxis ist die Differenzierung
zwischen einem ernsthaften Suizidwunsch und einer situativen
rhetorischen Äußerung oft schwierig. Herr Rudolph erläutert
seinen Weg zum assistierten Suizid über seine Mutter, die bereits
in den 1990er Jahren Mitglied in der DGHS (Deutsche Gesellschaft
für humanes Sterben) war. Diese familiäre Auseinandersetzung
prägte sein heutiges Engagement. Seit der historischen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 ist er
als juristischer Freitodbegleiter tätig, um Menschen einen
würdevollen Abschied in der Heimat zu ermöglichen. 2. Der
rechtliche Rahmen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ein
zentraler Pfeiler des Gesprächs ist die juristische Neubewertung
durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom Februar 2020.
Herr Rudolph betont die Tragweite dieses Urteils für die
Autonomie am Lebensende: Persönlichkeitsrecht: Das Gericht leitet
aus der Menschenwürde ein umfassendes Recht auf ein
selbstbestimmtes Sterben ab. Straffreiheit der Beihilfe: Da die
Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, kann auch die
Beihilfe dazu – also die Bereitstellung der Mittel – nicht
sanktioniert werden. Voraussetzungen: Die Entscheidung muss
autonom, wohlüberlegt und frei von äußerem Druck sowie akuten
psychischen Störungen getroffen werden, welche die
Urteilsfähigkeit einschränken könnten. 3. Das „Gießener Modell“
der praktischen Umsetzung Herr Rudolph beschreibt detailliert das
Verfahren einer begleiteten Selbsttötung, wie es als „Gießener
Modell“ praktiziert wird. Dieses Vorgehen folgt einem strengen
Vier-Augen-Prinzip zwischen Mediziner und Jurist: Vorbereitung:
Nach einem Antrag bei der DGHS prüfen die Begleiter medizinische
Unterlagen und evaluieren bei Hausbesuchen die soziale Umgebung
sowie die kognitive Entscheidungsfähigkeit. Der medizinische Akt:
Ein Arzt legt einen venösen Zugang. Das Sterbemittel Thiopental
wird angeschlossen, doch die entscheidende Tatherrschaft liegt
beim Patienten: Er muss das Rädchen an der Infusionsleitung
selbst aufdrehen. Rechtliche Absicherung: Der Vorgang wird
lückenlos dokumentiert. Nach dem Tod wird die Kriminalpolizei
informiert, um Fremdverschulden durch die lückenlose
Protokollierung zweifelsfrei auszuschließen. 4. Demografie und
Motive: Warum Menschen gehen wollen Die Analyse der Sterbewünsche
korrigiert gängige Klischees. Nicht primär körperliche Schmerzen,
sondern psychosoziale Faktoren sind oft ausschlaggebend:
Lebenssattheit: Viele Klienten über 70 empfinden eine tiefe
Müdigkeit gegenüber dem Leben, wenn Mobilität und Sinne
schwinden. Einsamkeit: Der Verlust des Lebenspartners wiegt oft
schwerer als körperliche Gebrechen. Multiple Erkrankungen: Nur
etwa 10 % der Fälle betreffen schwere, austherapierte Leiden wie
Krebs. 5. Prävention und die Kraft der Gemeinschaft Trotz der
Befürwortung der Freitodbegleitung betonen beide die Wichtigkeit
der Suizidprävention. Herr Schimpf bringt seine Erfahrung mit
Selbsthilfegruppen ein und vertritt die Ansicht, dass
Gemeinschaft Einsamkeit lindern und Suizidgedanken transformieren
kann. Die Freitodbegleiter agieren nicht dogmatisch; das
Aufzeigen medizinischer Perspektiven führt oft dazu, dass
Menschen von ihrem Sterbewunsch Abstand nehmen und zurück zu
einer gesteigerten Lebensqualität finden. 6. Gesellschaftliche
und institutionelle Kritik Im Dialog wird deutliche Kritik an
bestehenden Strukturen geübt. Herr Schimpf bemängelt den
fehlenden Mut in der Ärzteschaft, während Herr Rudolph
Hausverbote für Sterbebegleiter in konfessionellen Pflegeheimen
(z. B. Caritas) als unzeitgemäß und widersprüchlich zum
Patientenwillen kritisiert. 7. Fazit: Die beruhigende Wirkung der
Option Das Gespräch schließt mit einer philosophischen Note: Das
Wissen um eine „Notbremse“ nimmt die Angst vor dem Alter. Ziel
ist eine Sterbekultur, die sich am sokratischen Ideal orientiert
– ein Abschied in Würde, im Kreise von Angehörigen, ohne die
Angst vor einem qualvollen Ende.
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