Ruhen der Leistungsansprüche

Ruhen der Leistungsansprüche

Wenn das Pflegegeld nicht megr gezahlt wird.
8 Minuten
Podcast
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Begeben Sie sich mit uns auf eine interessante Reise durch den Pflege-Dschungel!

Beschreibung

vor 2 Wochen
Das Ruhen der Leistungsansprüche nach § 34 SGB XI wurde
aktualisiert – mit einer praxisrelevanten Klarstellung:
Pflegeleistungen werden nun einheitlich für bis zu 8 Wochen
weitergezahlt, unabhängig von der Leistungsart. In dieser Episode
sprechen wir darüber, was sich konkret geändert hat, ordnen die
Regelung fachlich ein und grenzen sie von früheren Interpretationen
ab. Eine kompakte, aber wichtige Folge für alle, die auf dem
aktuellen Stand des SGB XI bleiben und Pflegeleistungen
rechtssicher beurteilen möchten.

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