Ruhen der Leistungsansprüche
vor 2 Monaten
Wenn das Pflegegeld nicht megr gezahlt wird.
8 Minuten
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Begeben Sie sich mit uns auf eine interessante Reise durch den Pflege-Dschungel!
Beschreibung
vor 2 Monaten
Das Ruhen der Leistungsansprüche nach § 34 SGB XI wurde
aktualisiert – mit einer praxisrelevanten Klarstellung:
Pflegeleistungen werden nun einheitlich für bis zu 8 Wochen
weitergezahlt, unabhängig von der Leistungsart. In dieser Episode
sprechen wir darüber, was sich konkret geändert hat, ordnen die
Regelung fachlich ein und grenzen sie von früheren Interpretationen
ab. Eine kompakte, aber wichtige Folge für alle, die auf dem
aktuellen Stand des SGB XI bleiben und Pflegeleistungen
rechtssicher beurteilen möchten.
aktualisiert – mit einer praxisrelevanten Klarstellung:
Pflegeleistungen werden nun einheitlich für bis zu 8 Wochen
weitergezahlt, unabhängig von der Leistungsart. In dieser Episode
sprechen wir darüber, was sich konkret geändert hat, ordnen die
Regelung fachlich ein und grenzen sie von früheren Interpretationen
ab. Eine kompakte, aber wichtige Folge für alle, die auf dem
aktuellen Stand des SGB XI bleiben und Pflegeleistungen
rechtssicher beurteilen möchten.
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