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In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns erneut das
geplante Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) vor – und zwar im Detail.
Nach der überwältigenden Resonanz auf unsere letzte Folge gehen wir
diesmal tiefer auf die geplanten Änderungen bei der
Verhinderungspflege ein, beleuchten die Auswirkungen auf
pflegebedürftige Kinder und deren Familien, erklären das sogenannte
Pflege-Cockpit und zeigen auf, wie die Zuschüsse in der stationären
Pflege verschoben werden sollen. Vor allem aber rufen wir dazu auf,
aktiv zu werden – denn dieser Referentenentwurf ist noch nicht
beschlossen. Verhinderungspflege: geplant Überbrückungsbudget Wir
hatten bereits in unserer letzten Folge zur Pflegereform darüber
berichtet, dass ein sogenanntes Überbrückungsbudget die bisherige
Verhinderungspflege ersetzen soll. In dieser Episode steigen wir
tiefer ein, weil viele von euch in den Kommentaren konkrete Fragen
dazu hatten. Zur Erinnerung: Aktuell stehen Pflegebedürftigen bis
zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn
die Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen erfolgt. Bei
Verwandten bis zum zweiten Grad ist es der zweifache Satz des
Pflegegeldes. Dieses System – so komplex es auch war –
funktionierte in der Praxis und ermöglichte es Familien, flexible
Lösungen zu finden. Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Betrag
aufzulösen und stattdessen monatlich zwischen 39 und 89 Euro mehr
ins sogenannte Entlastungsbudget (das heutige Pflegegeld)
einzufließen. Je nach Pflegegrad variiert der Betrag, und es wird
zwischen Pflegegrad 2 und 3 einerseits sowie 4 und 5 andererseits
unterschieden. Was uns jedoch am meisten alarmiert: Die
Verhinderungspflege soll künftig ausschließlich über zugelassene
Dienstleister erfolgen – also Kurzzeitpflegeeinrichtungen und
ambulante Pflegedienste. Private Pflegepersonen, Freundinnen,
Nachbarn oder Bekannte, die bisher einspringen konnten, wären damit
außen vor. geplant: Pflege-Cockpit: Eine gute Idee – aber nicht neu
Nicht alles im Entwurf ist schlecht, das wollen wir ausdrücklich
betonen. Das geplante Pflegecockpit ist grundsätzlich eine
sinnvolle Neuerung: Eine digitale Plattform, über die
Pflegebedürftige und Angehörige auf einen Blick sehen können,
welche Budgets ihnen zur Verfügung stehen und wie viel bereits
verbraucht wurde. Allerdings: Diesen Anspruch gibt es bereits seit
2022. Schon jetzt müssen Pflegekassen auf Anfrage eine Aufstellung
der in Anspruch genommenen und verfügbaren Leistungen
bereitstellen. Viele Kassen ignorieren das schlichtweg. Dass dies
nun als großes Highlight präsentiert wird, empfinden wir als
fragwürdig. Stationäre Pflege: Zuschüsse sollen nach hinten
verschoben werden Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die
Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil in stationären
Einrichtungen. Aktuell staffeln sich diese Zuschüsse nach
Aufenthaltsdauer: | Aktuell | Zuschuss | Geplant (PNOG) | | Bis 12
Monate | 15 % | Bis 18 Monate | | Ab 12 Monate | 30 % | Ab 18
Monate | | Ab 24 Monate | 50 % | Ab 36 Monate | | Ab 36 Monate | 75
% | Ab 54 Monate | Die Zeiträume werden also um sechs bis achtzehn
Monate verlängert, bevor die höheren Zuschüsse greifen. Statistisch
gesehen erreichen viele Pflegeheimbewohner die höchste Stufe gar
nicht mehr – die durchschnittliche Verweildauer ist schlicht zu
kurz. Im Klartext: Der Staat spart sich die höchsten Zuschüsse,
weil die meisten Betroffenen sie nie in Anspruch nehmen werden.
Sachleistungsbudget und Kombinationsleistung bleiben erhalten.
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„Pflegereform 2027 - Teil 2“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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