Linker Terror wird geduldet: Die Werkzeuge gegen ihn sind da | Mit Thomas Tschammer
Ein linksextremer Terroranschlag erschüttert das …
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vor 1 Monat
Ein linksextremer Terroranschlag erschüttert das Land Berlin:
mitten im Winter zerstört ein Brandsatz die Strom- und
Wärmeversorgung für zehntausende Wohnungen. Der regierende
Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nennt das „inakzeptabel“; der
Generalbundesanwalt nimmt die Ermittlungen auf, nachdem er die
Terrorgruppe vorher zehn Jahre lang gewähren ließ. Denn schon seit
zehn Jahren verübt die „Vulkangruppe“ Anschläge auf die
Strom-Infrastruktur Berlins. Vermutliche Mitglieder wurden schon
einmal festgenommen – und nicht bestraft. Zu dünn war die
Beweislage, laut Staatsanwaltschaft und Gerichten Berlins, als die
bekannten Linksextremisten mit Benzin, Funkgeräten und
Wechselkleidung in der Nähe kritischer Infrastruktur entdeckt
wurden. „Ein Versagen der Staatsanwaltschaft“, nennt dies Thomas
Tschammer. Der Rechtsanwalt vertritt Heinrich XIII. Prinz Reuß im
Terrorprozess gegen die angeblichen Reichsbürger-Putschisten um den
Prinzen. Sein Mandant sitzt nun im vierten Jahr in
Untersuchungshaft; ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht. Um
ihn zu verurteilen, sollen wage Behauptungen der Staatsanwaltschaft
und Stammtischparolen seiner Mitstreiter reichen. Illegale
Waffenlager existierten nicht, Putschpläne konnten bisher nicht
nachgewiesen werden. „Nicht einmal eine Fensterscheibe wurde
eingeworfen“, beschreibt Tschammer die Faktenlage. Doch der
Strafgesetzparagraf 129, der zur Jagd auf die Bader-Meinhof-Bande
kreiert wurde, lässt solche Prozesse zu. Er wird im Kampf gegen
Linksextremisten nur nicht angewandt.
mitten im Winter zerstört ein Brandsatz die Strom- und
Wärmeversorgung für zehntausende Wohnungen. Der regierende
Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nennt das „inakzeptabel“; der
Generalbundesanwalt nimmt die Ermittlungen auf, nachdem er die
Terrorgruppe vorher zehn Jahre lang gewähren ließ. Denn schon seit
zehn Jahren verübt die „Vulkangruppe“ Anschläge auf die
Strom-Infrastruktur Berlins. Vermutliche Mitglieder wurden schon
einmal festgenommen – und nicht bestraft. Zu dünn war die
Beweislage, laut Staatsanwaltschaft und Gerichten Berlins, als die
bekannten Linksextremisten mit Benzin, Funkgeräten und
Wechselkleidung in der Nähe kritischer Infrastruktur entdeckt
wurden. „Ein Versagen der Staatsanwaltschaft“, nennt dies Thomas
Tschammer. Der Rechtsanwalt vertritt Heinrich XIII. Prinz Reuß im
Terrorprozess gegen die angeblichen Reichsbürger-Putschisten um den
Prinzen. Sein Mandant sitzt nun im vierten Jahr in
Untersuchungshaft; ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht. Um
ihn zu verurteilen, sollen wage Behauptungen der Staatsanwaltschaft
und Stammtischparolen seiner Mitstreiter reichen. Illegale
Waffenlager existierten nicht, Putschpläne konnten bisher nicht
nachgewiesen werden. „Nicht einmal eine Fensterscheibe wurde
eingeworfen“, beschreibt Tschammer die Faktenlage. Doch der
Strafgesetzparagraf 129, der zur Jagd auf die Bader-Meinhof-Bande
kreiert wurde, lässt solche Prozesse zu. Er wird im Kampf gegen
Linksextremisten nur nicht angewandt.
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