Jahresrückblick 2025 Platz 1: Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke
33 Minuten
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vor 1 Tag
***Hier noch einmal alle Informationen zum JURA-Podcast-Preis von
JURios:
https://www.linkedin.com/posts/jurios_jura-podcast-preis-activity-7413119439287611392-WgTh/?utm_medi%E2%80%A6
So einfach geht die Nominierung: E-Mail an info@jurios.de
Betreff: „Nominierung JURios-Preis" Text: „Ich nominiere den
Criminal Compliance Podcast als besten Jura-Podcast 2025." Deadline
für die Nominierung: 15. Januar 2026 Voting: 16. bis 31. Januar
2026 Danke für Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt.*** Cum-Cum,
Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge
spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater
Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und
deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung.
Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften
grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von
Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen
Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das
wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und
Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der
steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei
gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12.
Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss
des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier
geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs
1141 JS 23920/12)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859
Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024
(3 Ws 231/24)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389
Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate –
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum
Ex Geschäften erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit
des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Herr Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt,
Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät
Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und
Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für
steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und
Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter
christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
JURios:
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Betreff: „Nominierung JURios-Preis" Text: „Ich nominiere den
Criminal Compliance Podcast als besten Jura-Podcast 2025." Deadline
für die Nominierung: 15. Januar 2026 Voting: 16. bis 31. Januar
2026 Danke für Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt.*** Cum-Cum,
Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge
spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater
Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und
deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung.
Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften
grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von
Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen
Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das
wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und
Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der
steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei
gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12.
Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss
des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier
geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs
1141 JS 23920/12)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859
Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024
(3 Ws 231/24)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389
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Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum
Ex Geschäften erfolglos“
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des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Herr Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt,
Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät
Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und
Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für
steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und
Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter
christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0.
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