Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe – Interview mit Antje Klötzer-Assion

Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe – Interview mit Antje Klötzer-Assion

30 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Generalunternehmerhaftung?
Definitiv nicht unbedenklich Typischerweise trägt jeder die
Verantwortung für eigene Verstöße. Anders im Bau: Zahlt der
Subunternehmer für seine gewerblichen Mitarbeiter keine
Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die BG Bau, kann dies
dazu führen, dass der Generalunternehmer dieses Versäumnis der
Zahlung der Sozialversicherungsbeträge nachholen muss. Und diese
Nachzahlungen können teuer werden. Aber kann man sich davor
schützen? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast
betrachten Dr. Christian Rosinus und seine Gästin Rechtsanwältin
Antje Klötzer-Assion die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs.
3a SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB IV. Erfahren Sie, in welchen Fällen es
zur Haftung der Generalunternehmer kommen kann und wie man sich im
Voraus durch Präqualifikation oder durch Einzelnachweise wie
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen absichern kann.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen,
wenn der Haftungsbescheid bereits zugestellt wurde. Dr. Rosinus und
Frau Klötzer-Assion decken in diesem Zusammenhang typische
Behördenfehler auf und beleuchten, an welchen Stellen diese
Bescheide rechtlich angreifbar sind. Zudem werfen sie einen Blick
auf den Einfluss der Digitalisierung bei der Berufsgenossenschaft
auf die Entwicklung der Generalunternehmerhaftung und erörtern, was
bei diesem Thema für die Praxis noch wünschenswert wäre. Eine Folge
nicht nur für Bauunternehmer, die spannende Einblicke in ein Thema
bietet, das in der täglichen Praxis oft erst dann Beachtung findet,
wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist. Dr. Rosinus im Gespräch
mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und
Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer
Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und
absolvierte ihr Referendariat in Frankfurt am Main. Seit 2004 ist
sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer
renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique,
zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei
Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig.
Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im
Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter
+49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter
recht@kanzlei-kloetzer-assion.de erreichbar. Hier geht´s zum Urteil
des SG Duisburg vom 28.2.25 – S 49 U 125/22:
https://openjur.de/u/2515158.html Hier geht´s zum Urteil des LSG
Bayern LSG München, Urteil v. 18.09.2024 – L 3 U 86:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-30270?hl=true
Hier geht’s zur Folge „Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen
von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten
Fallkonstellationen“: https://criminal-compliance.podigee.io/91-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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