Jahresrückblick 2025 Platz 2: Update zum Hinweisgeberschutzgesetz - Interview mit Dr. Altenbach
20 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Tagen
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zu Beginn des neuen
Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute
geht es weiter mit unserem Platz 2: Whistleblower im Fokus: Was hat
das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch?
Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des
Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein
Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der
Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und
beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste
Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im
Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur Verordnung
über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur
Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa
306/24
(https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0),
die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem
arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das
Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier
geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2
Ca 1229/23
(https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html)
zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des
besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung
des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024
(https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm),
die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein
Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 40
„Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines
Hinweisgeberschutzgesetzes“
https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht’s
zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue
Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten
Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“
https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand
des Gesetzgebungsverfahrens“
https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz
Hier geht’s zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im
Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und
Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit
einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im
Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater
mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten
Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in
Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung
des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist
erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348
713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute
geht es weiter mit unserem Platz 2: Whistleblower im Fokus: Was hat
das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch?
Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des
Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein
Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der
Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und
beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste
Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im
Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur Verordnung
über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur
Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa
306/24
(https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0),
die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem
arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das
Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier
geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2
Ca 1229/23
(https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html)
zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des
besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung
des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024
(https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm),
die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein
Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 40
„Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines
Hinweisgeberschutzgesetzes“
https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht’s
zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue
Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten
Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“
https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand
des Gesetzgebungsverfahrens“
https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz
Hier geht’s zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im
Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und
Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit
einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im
Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater
mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten
Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in
Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung
des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist
erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348
713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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