Warum du beim Standesamt mehr als nur die Geburtsurkunde findest
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Tipps und Einblicke für Familienforscher, Historiker und Geschichtsinteressierte
Beschreibung
vor 4 Tagen
Die Aufgaben des Standesamtes
Viele von uns verbinden das Standesamt heute hauptsächlich mit
der Hochzeit (standesamtlichen Trauung) oder der Geburt eines
Kindes. Dabei sind die Aufgaben deutscher Standesämter
vielfältiger und beschränken sich nicht nur auf die Ausstellung
von Urkunden. Dabei werden zahlreiche Informationen von den
Ämtern gesammelt und verwahrt, die für die Ahnenforschung eine
wahre Goldgrube sein können.
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Geburtsurkunde, Geburtsregister und Geburtsanzeige
Geburten, egal ob in Krankenhaus oder zu Hause müssen aktuell
innerhalb einer Woche dem am Geburtsort zuständigen Standesamt
mit Angabe des Kindesnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und -zeit
gemeldet werden. In den meisten Fällen übernimmt das Krankenhaus
oder die Hebamme die Anzeige der Geburt beim zuständigen
Standesamt. Dabei werden in der Regel die Mutter und der Vater
des Kindes mit registriert. Ausnahmen zu den Pflichten bei der
Geburtsanzeige sind übrigens genau im deutschen
Personenstandsgesetz (PStG) geregelt.
Heirat, Heiratsregister und Aufgebot
Seit dem 1. Januar 1876 ist eine offiziell gültige Eheschließung
und deren Beurkundung in Deutschland nur noch durch deutsche
Standesämter möglich. Somit müssen geplante Eheschließungen beim
Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung muss in der Regel
beim zuständigen Standesamt des Wohnortes erfolgen. Der Ort der
Eheschließung kann häufig auch außerhalb des Wohnortes erfolgen.
Mit der Anmeldung prüft das Standesamt, ob es für die
beabsichtigten Heirat Hindernisse gibt. Im Zweifelsfall fordert
der/die Standesbeamte/in entsprechende Nachweise ein und führt
Befragungen durch.
Die Prüfung, ob eine Ehe geschlossen werden darf oder nicht,
erfolgte lange Zeit durch ein kirchliches oder später ein ziviles
Aufgebot (Ankündigung zu einer bevorstehenden Heirat). Seit 1998
werden jedoch keine Ankündigungen zur beabsichtigten
Eheschließung mehr von Standesämtern ausgehangen. In der
Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde schon ab 1956 die
öffentliche Ankündigung eines Standesamtes durch die formale
Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt abgelöst.
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