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  4. Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Dunkelfeld
Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann Was
geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie
verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller
Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade
im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei
Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im
Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden
oft auf Anzeigen verzichten. Doch Unwissenheit schützt nicht vor
Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen
Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem
Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro
drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter
identifiziert wurde. Dr. Arthur Leonhardt erläutert in dieser Folge
der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“, warum die Aufklärung
des unternehmensinternen Dunkelfeldes eine essenzielle
Compliance-Maßnahme ist und welche strategischen Instrumente – von
Whistleblowing-Systemen bis zur Selbstanzeige – Unternehmen zur
kontrollierten Entdunkelung nutzen können. Außerdem: aktuelle
Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen. Ein Muss für
alle, die Haftungsrisiken minimieren und ihr Unternehmen wirksam
schützen wollen. Hier geht´s zur Folge „Abschied vom
Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Schwarzarbeitsbekämpfung 2.0“:
https://criminal-compliance.podigee.io/283-cr Hier geht´s zur Folge
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/287-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Dunkelfeld“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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