Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen
13 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Gute Organisation kostet – schlechte Organisation kostet mehr Wer
haftet eigentlich, wenn Mitarbeitende im Unternehmen Straftaten
begehen? Diese Frage stellen sich viele Führungskräfte, aber oft
leider erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Aus diesem Grund
erläutert Dr. Christian Rosinus in der dritten Folge der
Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG, ein zentrales Risiko
für jedes Unternehmen. Ob fehlende Schulungen, unzureichende
Kontrollen oder mangelnde Dokumentation – schon kleinere
Versäumnisse in der Organisation können erhebliche Konsequenzen
haben. Und zwar nicht nur für das Unternehmen selbst, das mit
Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro rechnen muss, sondern auch
ganz persönlich für Geschäftsführer und Compliance-Verantwortliche.
Dr. Rosinus erklärt, welche konkreten Pflichten die
Unternehmensleitung treffen, wann ein Compliance Management System
wirklich schützt und worauf es bei der praktischen Umsetzung
ankommt. Denn eines ist klar: Organisationsverschulden wird heute
konsequent verfolgt und kann sehr teuer werden. Hier geht´s zur
Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/4-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem
Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in
der Diskussion“:
https://criminal-compliance.podigee.io/35-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
haftet eigentlich, wenn Mitarbeitende im Unternehmen Straftaten
begehen? Diese Frage stellen sich viele Führungskräfte, aber oft
leider erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Aus diesem Grund
erläutert Dr. Christian Rosinus in der dritten Folge der
Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG, ein zentrales Risiko
für jedes Unternehmen. Ob fehlende Schulungen, unzureichende
Kontrollen oder mangelnde Dokumentation – schon kleinere
Versäumnisse in der Organisation können erhebliche Konsequenzen
haben. Und zwar nicht nur für das Unternehmen selbst, das mit
Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro rechnen muss, sondern auch
ganz persönlich für Geschäftsführer und Compliance-Verantwortliche.
Dr. Rosinus erklärt, welche konkreten Pflichten die
Unternehmensleitung treffen, wann ein Compliance Management System
wirklich schützt und worauf es bei der praktischen Umsetzung
ankommt. Denn eines ist klar: Organisationsverschulden wird heute
konsequent verfolgt und kann sehr teuer werden. Hier geht´s zur
Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“:
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