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Beschreibung
vor 6 Monaten
Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein
Urteil gefällt, das den Gegnern des Rundfunkbeitrags Recht gibt:
Wer die Öffentlich-Rechtlichen für zu einseitig hält, kann künftig
vor Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags
klagen. Das ist ein überraschendes Urteil, denn bislang haben
Verwaltungsgerichte solche Klagen abblitzen lassen. Sie verwiesen
stattdessen auf die Rundfunkräte, die für die inhaltliche Kontrolle
der Programme zuständig sind.
Urteil gefällt, das den Gegnern des Rundfunkbeitrags Recht gibt:
Wer die Öffentlich-Rechtlichen für zu einseitig hält, kann künftig
vor Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags
klagen. Das ist ein überraschendes Urteil, denn bislang haben
Verwaltungsgerichte solche Klagen abblitzen lassen. Sie verwiesen
stattdessen auf die Rundfunkräte, die für die inhaltliche Kontrolle
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