#144 Nachrichten für Deutschlernende vom 22. Oktober 2025 | Nachrichten in Einfacher Sprache
3 Minuten
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vor 1 Monat
Aktuelle Nachrichten in einfacher Sprache!
Willkommen zu den Nachrichten für Deutschlernende vom 22.
Oktober 2025.
Hier erfahrt ihr die wichtigsten Meldungen des Tages –
verständlich und klar erklärt!
Themen heute:
– „Zu verschenken“-Kisten können teuer werden – bis zu 11.000
Euro Strafe für illegale Müllentsorgung.
– Wuchermiete in Berlin – Vermieterin muss über 48.000 Euro
Strafe und Rückzahlung leisten.
– Kind kauft Spiele für 34.000 Euro – Vater haftet laut Gericht
für alle Käufe.
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Guten Tag! Hier sind die Nachrichten für Deutschlernende vom 22.
Oktober 2025.
Bis zu 11.000 Euro Bußgeld für „Zu verschenken“-Kisten
Gut gemeint – aber verboten: Wer alte Sachen mit einem „Zu
verschenken“-Schild auf den Gehweg stellt, macht sich strafbar.
Egal ob Vase, Bücher oder Matratze – das gilt als illegale
Müllentsorgung. In vielen Städten drohen dafür hohe Strafen, in
Berlin bald bis zu 11.000 Euro. Auf privatem Grundstück, also im
Garten oder im Hof, ist das erlaubt. Auch im Treppenhaus geht es
oft – aber nur nach Rücksprache.
Wer Dinge weitergeben will, kann das besser online tun, zum
Beispiel über nebenan.de oder kleinanzeigen.de. Die Straße ist
kein Flohmarkt – aber es gibt viele andere Wege, Sachen sinnvoll
zu verschenken.
26.000 Euro Strafe wegen Wuchermiete
In Berlin hat eine Vermieterin für eine Wohnung mit 38
Quadratmetern fast das Dreifache der normalen Miete verlangt. Die
Mieterin hat sie beim Wohnungsamt gemeldet.
Der Bezirk hat im Oktober 2025 ein Bußgeld von über 26.000 Euro
verhängt. Außerdem muss die Vermieterin mehr als 22.000 Euro
überhöhte Miete zurückzahlen.
Nach dem Gesetz dürfen Vermieter höchstens 20 Prozent mehr
verlangen als die übliche Miete. Wer deutlich mehr verlangt und
die Wohnungsknappheit ausnutzt, muss mit einer Strafe rechnen –
bis zu 50.000 Euro.
Kind kauft Spiele für 34.000 Euro
Ein siebenjähriger Junge hat im Google Play Store Spiele und
Zusatzinhalte für fast 34.000 Euro gekauft.
Sein Vater muss die Kosten bezahlen – das hat das Landgericht
Karlsruhe entschieden.
Der Mann hatte seinem Sohn ein Tablet mit seinem Firmenkonto
gegeben. In 18 Monaten wurden über 1.200 Käufe gemacht, ohne dass
der Vater es bemerkte.
Das Gericht erklärte: Google durfte annehmen, dass der Vater die
Käufe erlaubt hat.
Das war’s für heute mit den Nachrichten. Danke fürs Zuhören.
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