Antrag abgelehnt! Bleibt Josef Fritzl nun doch bis zu seinem Tod in Haft?

Antrag abgelehnt! Bleibt Josef Fritzl nun doch bis zu seinem Tod in Haft?

33 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Österreichs bekanntester Häftling sorgt wieder einmal für
Schlagzeilen. Acht Wochen, nachdem “Plädoyer für Verbrecher“ mit
der Nachricht, der Inzest-Vater von Amstetten könnte vorzeitig
entlassen werden, über die Grenzen hinaus für Aufregung und
Empörung sorgte, jetzt die Wende: Das Landesgericht Krems hat den
Antrag auf Entlassung in erster Instanz abgelehnt – Josef Fritzl
(90) bleibt vorerst in Haft. Seine Verteidigerin Astrid Wagner
hat Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien eingelegt.
„Auch Josef Fritzl hat eine zweite Chance verdient“, erklärte
Star-Anwältin Astrid Wagner im August – und beantragte die
generelle bedingte Entlassung ihres Mandanten. Eine Entscheidung,
die bei vielen auf Unverständnis stieß und Wagner massive Kritik
und sogar Morddrohungen eingebrachte. Und auch das Gericht in
Krems sieht das offenbar anders und lehnte den Antrag jetzt in
erster Instanz ab. Die Begründung der Richterin:
Wahnvorstellungen des inzwischen 90-jährigen demenzkranken
Häftlings seien nach wie vor gegen Mitglieder seiner früheren
Familie gerichtet. Weitere Straftaten Fritzls könnten nicht
ausgeschlossen werden.
In der bereits 4. Podcast-Folge zum Jahrhundertfall Josef Fritzl
erklärt Astrid Wagner, was sie sich von ihrer Beschwerde beim
Oberlandesgericht Wien erhofft und warum der Inzest-Vater von
Amstetten, der seine Tochter über 24 Jahre lang in den Keller
gesperrt, gequält und mit ihr sieben Kinder gezeugt hat, trotzdem
„eine zweite Chance verdient hat“. Polizei- und Gerichtsreporter
Michael Koch hat da seine Zweifel und nimmt die
Strafverteidigerin gewohnt kritisch ins Verhör. 
Unbedingt reinhören: Das große Fritzl-Update in “Plädoyer für
Verbrecher“ –  überall zu hören, wo es Podcasts gibt.

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