BVerfG zur Verhältnismäßigkeit von Kanzleidurchsuchungen

BVerfG zur Verhältnismäßigkeit von Kanzleidurchsuchungen

10 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten
Schwacher Verdacht, starker Eingriff – Durchsuchung ist
unverhältnismäßig Mit Beschluss vom 21. Juli 2025 – 1 BvR 398/24
hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen
eine Durchsuchung seiner Kanzleiräumen mangels Zulässigkeit
verworfen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht daran
gehindert, die Durchsuchungsanordnung des AG Hamburg (166 Gs
1195/23) systematisch zu prüfen. Dr. Rosinus erklärt in dieser
Folge die ausführliche Verhältnismäßigkeitsprüfung des
Bundesverfassungsgerichts und geht dabei auch auf die allgemeinen
Anforderungen an eine Durchsuchungsanordnung ein. Abschließend
erläutert er, wie die aktuelle kriminalpolitische Lage das BVerfG
dazu bewogen haben könnte, die Durchsuchungsanordnung trotz der
Abweisung der Klage systematisch zu prüfen. Hier geht‘s zum BVerfG
Beschluss vom 21. Juli 2025 – 1 BvR 398/24:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rk20250721_1bvr039824.html
Hier geht‘s zur Folge „Anforderungen an einen
Durchsuchungsbeschluss“:
https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr Hier geht´s zur Folge
„Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/7-cr Hier geht´s zur Folge
„Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren,
insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/167-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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