"Aufmachen Polizei!" – Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien?!
42 Minuten
Podcast
Podcaster
Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 2 Monaten
Die Hausdurchsuchung ist eine absolute Standardmaßnahme im
Werkzeugkasten der Ermittlungsbehörden. Ein ziemlich starker
Eingriff in die Grundrechte ist es aber auch, wenn der Staat in der
Sockenkiste wühlt. Deshalb darf nur durchsucht werden, wenn es
einen konkreten Verdacht gibt. Der fehlte bei einer
Hausdurchsuchung im Sauerland: Wegen „Anti-CDU-Schmierereien“ nahe
einer Wahlkampfveranstaltung von Friedrich Merz durchsuchte die
Polizei bei einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden. Der
Durchsuchungsbeschluss war rechtswidrig, wie das Landgericht
Arnsberg feststellte. Denn zum fehlenden Tatverdacht kommt noch
hinzu: Es gab keinen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des
Durchsuchungsbeschlusses. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts,
das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, ist Charlotte Merz,
die Ehefrau von Friedrich Merz. Die Justizreporterinnen Egzona
Hyseni und Alena Lagmöller zeichnen diesen Fall nach und sprechen
mit Strafverteidigerin Gabriele Heinicke, Staatsanwalt Simon
Pschorr und Richter Jörg Müller über Hausdurchsuchungen, ihre
Voraussetzungen und Rolle von Gerichtsdirektorinnen. Podcast-Tipp:
https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:2538bf7614739a8d/
Werkzeugkasten der Ermittlungsbehörden. Ein ziemlich starker
Eingriff in die Grundrechte ist es aber auch, wenn der Staat in der
Sockenkiste wühlt. Deshalb darf nur durchsucht werden, wenn es
einen konkreten Verdacht gibt. Der fehlte bei einer
Hausdurchsuchung im Sauerland: Wegen „Anti-CDU-Schmierereien“ nahe
einer Wahlkampfveranstaltung von Friedrich Merz durchsuchte die
Polizei bei einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden. Der
Durchsuchungsbeschluss war rechtswidrig, wie das Landgericht
Arnsberg feststellte. Denn zum fehlenden Tatverdacht kommt noch
hinzu: Es gab keinen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des
Durchsuchungsbeschlusses. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts,
das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, ist Charlotte Merz,
die Ehefrau von Friedrich Merz. Die Justizreporterinnen Egzona
Hyseni und Alena Lagmöller zeichnen diesen Fall nach und sprechen
mit Strafverteidigerin Gabriele Heinicke, Staatsanwalt Simon
Pschorr und Richter Jörg Müller über Hausdurchsuchungen, ihre
Voraussetzungen und Rolle von Gerichtsdirektorinnen. Podcast-Tipp:
https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:2538bf7614739a8d/
Weitere Episoden
47 Minuten
vor 4 Tagen
30 Minuten
vor 1 Woche
34 Minuten
vor 2 Wochen
39 Minuten
vor 3 Wochen
1 Stunde 4 Minuten
vor 4 Wochen
In Podcasts werben
Kommentare (0)