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  4. "Aufmachen Polizei!" – Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien?!
Die Hausdurchsuchung ist eine absolute Standardmaßnahme im
Werkzeugkasten der Ermittlungsbehörden. Ein ziemlich starker
Eingriff in die Grundrechte ist es aber auch, wenn der Staat in der
Sockenkiste wühlt. Deshalb darf nur durchsucht werden, wenn es
einen konkreten Verdacht gibt. Der fehlte bei einer
Hausdurchsuchung im Sauerland: Wegen „Anti-CDU-Schmierereien“ nahe
einer Wahlkampfveranstaltung von Friedrich Merz durchsuchte die
Polizei bei einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden. Der
Durchsuchungsbeschluss war rechtswidrig, wie das Landgericht
Arnsberg feststellte. Denn zum fehlenden Tatverdacht kommt noch
hinzu: Es gab keinen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des
Durchsuchungsbeschlusses. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts,
das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, ist Charlotte Merz,
die Ehefrau von Friedrich Merz. Die Justizreporterinnen Egzona
Hyseni und Alena Lagmöller zeichnen diesen Fall nach und sprechen
mit Strafverteidigerin Gabriele Heinicke, Staatsanwalt Simon
Pschorr und Richter Jörg Müller über Hausdurchsuchungen, ihre
Voraussetzungen und Rolle von Gerichtsdirektorinnen. Podcast-Tipp:
https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:2538bf7614739a8d/
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„"Aufmachen Polizei!" – Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien?!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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