Wichtige Entscheidungen für Wohnungsmieter
28 Minuten
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 4 Wochen
Diese Woche gab es zwei Entscheidungen am Bundesgerichtshof mit
großer Relevanz für alle Mieter. Am Mittwoch ging es um die Frage,
ob man während eines längeren Auslandsaufenthalts seine Wohnung für
einen höheren Preis weitervermieten kann. Darüber berichtet
Justizreporter Kolja Schwartz. Am Donnerstag ging es dann um eine
Diskriminierung von Menschen mit ausländisch klingenden Namen durch
Makler. Geklagt hat eine Frau, die sich unter Nennung ihres
pakistanischen Vor- und Nachnamens um einen Besichtigungstermin für
eine Wohnung eines Immobilienmaklers bewarb. Sie erhielt mehrfach
Absagen. Sie probierte es daraufhin mit identischen Angaben zu
Einkommen, Haushaltsgröße oder Beruf über das Internetformular des
Maklers. Sie änderte allerdings die Namensangaben - in typisch
deutsche Namen wie „Schneider“, „Schmidt“ oder „Spieß“. Prompt
erhielt sie jeweils Angebote für eine Wohnungsbesichtigung.
Justizreporterin Egzona Hyseni berichtet vom Urteil und wir
sprechen mit der Klägerin Humaira Waseem. Im Anschluss erklärt
Professor Mehrdad Payandeh von der Bucerius Law School noch einmal
die Grundsätze des AGG und warum viele Fälle nicht vor Gericht
landen. Die Justizreporter*innen sind für den Jura-Podcast-Preis
2026 nominiert. Wir freuen uns über Euer Voting für unsere Arbeit:
https://strawpoll.com/e7ZJarjkWg3 Podcast-Tipp: Dark Matters –
Geheimnisse der Geheimdienste
https://www.ardaudiothek.de/sendung/dark-matters-geheimnisse-der-geheimdienste/urn:ard:show:870aeeecdf31b1b9/
großer Relevanz für alle Mieter. Am Mittwoch ging es um die Frage,
ob man während eines längeren Auslandsaufenthalts seine Wohnung für
einen höheren Preis weitervermieten kann. Darüber berichtet
Justizreporter Kolja Schwartz. Am Donnerstag ging es dann um eine
Diskriminierung von Menschen mit ausländisch klingenden Namen durch
Makler. Geklagt hat eine Frau, die sich unter Nennung ihres
pakistanischen Vor- und Nachnamens um einen Besichtigungstermin für
eine Wohnung eines Immobilienmaklers bewarb. Sie erhielt mehrfach
Absagen. Sie probierte es daraufhin mit identischen Angaben zu
Einkommen, Haushaltsgröße oder Beruf über das Internetformular des
Maklers. Sie änderte allerdings die Namensangaben - in typisch
deutsche Namen wie „Schneider“, „Schmidt“ oder „Spieß“. Prompt
erhielt sie jeweils Angebote für eine Wohnungsbesichtigung.
Justizreporterin Egzona Hyseni berichtet vom Urteil und wir
sprechen mit der Klägerin Humaira Waseem. Im Anschluss erklärt
Professor Mehrdad Payandeh von der Bucerius Law School noch einmal
die Grundsätze des AGG und warum viele Fälle nicht vor Gericht
landen. Die Justizreporter*innen sind für den Jura-Podcast-Preis
2026 nominiert. Wir freuen uns über Euer Voting für unsere Arbeit:
https://strawpoll.com/e7ZJarjkWg3 Podcast-Tipp: Dark Matters –
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