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  4. Rechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen
Zwei Erklärungen – Zwei Taten Der BGH hat mit Beschluss vom 30.
April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner
bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei
Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer
„Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181
AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen.
Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der
BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und
Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er
die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die
möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen
bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende
Selbstanzeigen nach § 371 AO. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom
30. April 2025 – 1 StR 39/25:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1
Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR
535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen
Betrachtungsweise einleitete:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0
Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“:
https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr Hier geht´s zur Folge
„Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für
Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Rechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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