Ton Steine Steuern: Restnutzungsdauer: Neues Urteil stärkt Vermieter! | Ton Steine Steuern

Ton Steine Steuern: Restnutzungsdauer: Neues Urteil stärkt Vermieter! | Ton Steine Steuern

6 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

In dieser Folge geht es um ein richtungsweisendes Urteil des
Finanzgerichts Münster zur tatsächlichen Restnutzungsdauer von
Immobilien – und warum dieses Urteil für jeden Immobilieninvestor
relevant ist, der seine Abschreibung optimieren möchte.


Der Fall: Ein Immobilienkäufer wollte statt der pauschalen 2 %
über 50 Jahre eine verkürzte Abschreibung anhand eines
Restnutzungsdauergutachtens durchsetzen. Das Finanzamt lehnte ab
– wegen angeblich fehlender Zertifizierung, fehlender
Besichtigung und ungeeigneter Methode. Doch das Gericht entschied
klar zugunsten des Klägers.


Du erfährst im Video:




Warum ein Gutachten zur Restnutzungsdauer eine legale und
wirksame Methode ist, um mehr abzuschreiben




Welche gesetzlichen Anforderungen wirklich gelten – und
welche das Finanzamt nur „hineininterpretiert“




Warum weder ein öffentlich bestellter Gutachter noch eine
persönliche Objektbesichtigung zwingend erforderlich sind




Wie das Urteil auch die Gutachtenerstellung praxisnah
erleichtert, z. B. durch die Einbindung sachkundiger
Hilfspersonen




Welche Rolle die BfH-Urteile von 2021 und 2024 spielen und
wie sie deine Rechte stärken




Am Ende zeige ich, wie der Kläger eine deutlich höhere
Abschreibung rückwirkend durchsetzen konnte – inklusive
Reduzierung seiner Einkünfte und Rückzahlung vom Finanzamt.




Fazit: Wer strategisch vorgeht und ein gut dokumentiertes
Gutachten vorlegt, hat beste Chancen auf eine höhere
Abschreibung. Und: Du brauchst keine „Luxus-Expertise“, sondern
ein fundiertes, wirtschaftlich nachvollziehbares Konzept.


Ab sofort gibt's auch einen Kurs von mir zur Kaufpreisaufteilung
– schau gern mal rein!
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