#719 Causa Vincenz: Kein Tatverdacht gegen Hässig – ZMG verweigert Entsiegelung: Die Gründe

#719 Causa Vincenz: Kein Tatverdacht gegen Hässig – ZMG verweigert Entsiegelung: Die Gründe

Urteilsbesprechung zur Entsiegelung im Fall Inside Paradeplatz (StPO 248 & 248a)
19 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten
Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz
durchsucht – eine in der Schweiz nahezu beispiellose
Zwangsmassnahme gegen ein journalistisches Medium. Auslöser war ein
Strafverfahren wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses
(Art. 47 BankG), das auf Artikelserien über Pierin Vincenz und Beat
Stocker aus dem Jahr 2016 zurückgeht. Nun hat das
Zwangsmassnahmengericht entschieden: Keine Entsiegelung. In dieser
Folge analysieren Gregor Münch und Duri Bonin den Entscheid des
Zürcher Zwangsmassnahmengericht. Im Zentrum stehen die brisanten
Fragen: - Wie funktioniert ein Entsiegelungsverfahren genau? -
Welche Voraussetzungen müssen für eine Entsiegelung erfüllt sein
(Tatverdacht, Beweiseignung, Deliktskonnex, Verhältnismässigkeit)?
- Warum verneinte das Zwangsmassnahmengericht hier bereits den
„hinreichenden Tatverdacht“ – trotz anderslautender Einschätzung
des Zürcher Obergerichts? - Weshalb genügte der sogenannte „Van
Gogh“-Bericht der Bank Julius Bär nicht als Grundlage? - Welche
Rolle spielt die Medienfreiheit und der verfassungsrechtlich
geschützte Quellenschutz? - Wie beurteilt das
Zwangsmassnahmengericht die Interessenabwägung zwischen
Strafverfolgung und journalistischer Aufgabe? - Warum hat der
Privatkläger (Beat Stocker) keine Parteistellung im
Entsiegelungsverfahren – und was bedeutet das? Zentrale Aussagen im
Urteil: - Der Untersuchungsbericht („Van Gogh“) sei „geschwärzt“,
„nicht überprüfbar“ und „nicht unabhängig“. Er könne deshalb nicht
einmal ansatzweise einen Tatverdacht gegen den Journalisten
begründen. - Selbst wenn ein Tatverdacht bestünde, würde eine
Interessenabwägung klar zugunsten des Quellenschutzes und der
Medienfreiheit ausfallen. - Die Berichterstattung sei ein legitimer
Beitrag zur demokratischen Kontrolle über den Finanzplatz und zur
Aufdeckung von Missständen. Was bleibt: Ein klarer Entscheid
zugunsten der Pressefreiheit – mit Signalwirkung für
journalistische Leaks in der Schweiz. Zugleich ein exemplarischer
Fall für die Spannung zwischen Bankgeheimnis, Strafverfolgung und
öffentlichem Interesse. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in"
sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen
üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin'
suchen und abonnieren.

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