EU AI Act – Was Artikel 4 der KI-Verordnung für Unternehmen bedeutet
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen die
rechtlichen Anforderungen des European Artificial Intelligence
Act (auch EU AI Act, KI-Verordnung, KI-VO) umsetzen. Seit Februar
2025 verpflichtet Artikel 4 Unternehmen, in denen KI-Systeme zum
Einsatz kommen, sicherzustellen, dass ihr Personal über
ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Zusammen mit weiteren Vorgaben
zu technischen und organisatorischen Pflichten wird damit das
Ziel verfolgt, KI-Systeme verantwortungsvoll und rechtssicher
einzusetzen. Dies liegt mit Blick auf den Schutz betrieblicher
Daten und möglicher Haftungsrisiken auch im Interesse von
Unternehmen. Was das für Unternehmen bedeutet, ob die
KI-Kompetenzen aller Beschäftigten geprüft werden müssen und
welche Beschäftigten eine Schulung benötigen, klären wir in
dieser Folge.
Das ifaa spricht. In dieser Folge mit Eva Hanau,
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich
Unternehmensexzellenz und Transformation am ifaa, die sich
intensiv mit Artikel 4 der KI-Verordnung auseinandergesetzt hat.
Ihren Faktencheck zum Thema gibt’s kostenfrei unter
https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Zahlen_Daten_Fakten/ifaa_ZDF_EU_AI_Act.pdf
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