Reformorientierung nach der Katastrophe? Ambivalenzen, Kontinuitäten und Brüche an westfälischen ‚Blinden- und Taubstummenanstalten‘ zwischen 1933 und 1965
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vor 7 Monaten
Die Gruppe der Blinden und Gehörlosen ist eine der Opfergruppen
des Nationalsozialismus: Am 1. Januar 1934 trat das „Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses“, kurz „GzVeN“, in Kraft. Es
diente dazu, so genannte Erbkranke durch Zwangssterilisierung von
der Fortpflanzung auszuschließen. ‚Erbliche Blindheit‘ und
‚erbliche Taubheit‘ wurden von den Nationalsozialisten dazu
gezählt. Die Opfer hatten bis in die 1980er Jahre weder Anspruch
auf Rente noch auf Entschädigungszahlungen, da diese
Zwangssterilisierungen in der Bundesrepublik nicht als genuin
nationalsozialistisches Verbrechen galten.
„Die Geschichte gehörloser und auch blinder Menschen hat in der
Bundesrepublik und besonders in Westfalen bisher viel, viel zu
wenig Aufmerksamkeit erfahren“, sagt Dr. Jens Gründler. In dieser
Folge spricht der wissenschaftliche Referent für Wirtschafts- und
Sozialgeschichte des LWL-Instituts für westfälische
Regionalgeschichte mit Susanne Kneer über seine Forschungen zur
Geschichte von „Blinden- und Taubstummenanstalten“, wie
Einrichtungen für blinde und gehörlose Kinder bis in die NS-Zeit
genannt wurden. Die Forschungen wurden durch das LWL-Dezernat
Jugend und Schule in Kooperation mit der LWL-Kulturabteilung
beauftragt.
Archivierte Personalakten von Direktoren und Lehrkräften aus der
NS-Zeit und den Jahren danach geben tiefe Einblicke, inwieweit
sie in die Parteiarbeit eingebunden waren, welche Funktionen und
Aufgaben sie wahrnahmen und wie durch sie das „GzVeN“ auch
innerhalb ihrer Schüler:innenschaft nwendung fand. Auch
Nachkriegsbiografien und -karrieren lassen sich so z.T. sehr
genau nachzeichnen. Anhand zeitgenössischer Heiratsannoncen aus
den 1960er und 1970er Jahren wird deutlich, wie tief und
nachhaltig die Eugenik und das „GzVeN“ der Nationalsozialisten
selbst in Communities blinder und gehörloser Menschen Einzug zu
halten vermocht hatten.
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