"Für mich sind das in großen Teilen Nazis"
Der Anwalt Christian Schertz möchte die AfD verbieten lassen, die
Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg hält das zurzeit für
aussichtslos. Sie hat eine andere Idee.
1 Stunde 41 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Sollte der Bundestag oder die Bundesregierung jetzt ein
Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragen? Ja, findet der
bekannte Medienanwalt Christian Schertz. Felor Badenberg,
CDU-Justizsenatorin in Berlin und ehemalige Vizepräsidentin des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, ist überzeugt: Ein
Verbotsverfahren würde zurzeit nur der AfD nutzen. Ein Gutachten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz schätzt die Partei als
"gesichert rechtsextremistisch" ein. Dagegen ist die AfD juristisch
vorgegangen. Der Verfassungsschutz hat eine sogenannte
Stillhaltezusage gegeben; bis zur Entscheidung des zuständigen
Verwaltungsgerichts nennt er die Partei nicht weiter "gesichert
extremistisch". Die SPD will dennoch ein Verbotsverfahren prüfen,
die CDU die Partei lieber politisch bekämpfen. In der 22. Folge von
"Warum denken Sie das?" diskutieren die Gäste über Vor- und
Nachteile eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens und geben ihre
jeweilige juristische Einschätzung zu dessen Aussichten ab. Felor
Badenberg, 50, stammt aus dem Iran, und ist seit 2023
Justizsenatorin in Berlin. In ihrem vorherigen Beruf beim
Verfassungsschutz hat sie maßgeblich am Gutachten zur Einstufung
der AfD als "rechtsextremer Verdachtsfall" mitgearbeitet. Badenberg
ist der Meinung, man könne der Partei in Gänze im Moment keine
Verfassungsfeindlichkeit nachweisen. Christian Schertz, 59, ist
einer der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands. Er hat mehrere
Menschen gegen Rechtsextreme verteidigt. Er hält die Mitglieder der
AfD zu großen Teilen für Nazis. Um die Demokratie zu verteidigen,
meint er, sollte der Rechtsstaat alle Mittel nutzen, die das
Grundgesetz zur Verfügung stellt – bevor es zu spät ist. [ANZEIGE]
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Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragen? Ja, findet der
bekannte Medienanwalt Christian Schertz. Felor Badenberg,
CDU-Justizsenatorin in Berlin und ehemalige Vizepräsidentin des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, ist überzeugt: Ein
Verbotsverfahren würde zurzeit nur der AfD nutzen. Ein Gutachten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz schätzt die Partei als
"gesichert rechtsextremistisch" ein. Dagegen ist die AfD juristisch
vorgegangen. Der Verfassungsschutz hat eine sogenannte
Stillhaltezusage gegeben; bis zur Entscheidung des zuständigen
Verwaltungsgerichts nennt er die Partei nicht weiter "gesichert
extremistisch". Die SPD will dennoch ein Verbotsverfahren prüfen,
die CDU die Partei lieber politisch bekämpfen. In der 22. Folge von
"Warum denken Sie das?" diskutieren die Gäste über Vor- und
Nachteile eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens und geben ihre
jeweilige juristische Einschätzung zu dessen Aussichten ab. Felor
Badenberg, 50, stammt aus dem Iran, und ist seit 2023
Justizsenatorin in Berlin. In ihrem vorherigen Beruf beim
Verfassungsschutz hat sie maßgeblich am Gutachten zur Einstufung
der AfD als "rechtsextremer Verdachtsfall" mitgearbeitet. Badenberg
ist der Meinung, man könne der Partei in Gänze im Moment keine
Verfassungsfeindlichkeit nachweisen. Christian Schertz, 59, ist
einer der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands. Er hat mehrere
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