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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland

 

Thema heute:

 

Seit dem 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur
Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen

 

Foto: DVFG/Deutscher Verband Flüssiggas e.V./AdobeStock

Seit dem 19. Juni 2025 ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in
Wohnmobil und Wohnwagen. Seit diesem Tag müssen Halterinnen und
Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese
alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen
Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 ("Flüssiggasanlagen in
Fahrzeugen"). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die
Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu
beachten gibt, erläutert der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.

So gilt die Pflicht zur Gasprüfung erstmals nicht nur für
Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Flüssiggasanlagen in
Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre geprüft werden.
Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen
Inbetriebnahme. Auch derjenige, der sein Fahrzeug umbaut und
prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage
ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen. Die
Gasprüfung ist zudem eine eigenständige Prüfung und damit
unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Anerkannte Sachkundige
können die Gasprüfung übrigens auch auf dem Campingplatz
vornehmen, das erspart die Fahrt zu einer speziellen Prüfstelle.

Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs
nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder
dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei
mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier
bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten),
wobei man die Prüfung schon im Interesse der eigenen Sicherheit
durchführen sollte. Denn die Gasprüfung ist eine wichtige
Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen
in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der
professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des
Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer
undichten Anlage.

Zur Gasprüfung gehören die Sichtprüfung, bei der für die gesamte
Gasanlage Druckregler und Gasschläuche hinsichtlich ihres
technischen Zustandes untersucht werden und die Funktionsprüfung,
die einen fehlerfreien Betrieb der Geräte prüft. Hierfür nehmen
anerkannte Sachkundige die eingebauten Geräte wie Gaskochfeld,
Kühlschrank und die Heizung in Betrieb - und überprüfen u. a.
Flammenfarbe und Flammenverhalten. Zudem kontrollieren sie an
jedem Brenner die Funktion der Zündsicherung. Sie sorgt dafür,
dass das Gas automatisch abgeschaltet wird, wenn die Flamme
erlischt.  

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/autonews20250530_kvp.mp3
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