Autonews vom 30. Mai 2025

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vor 8 Monaten

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:


 


Seit dem 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten
zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen


 


Foto: DVFG/Deutscher Verband Flüssiggas
e.V./AdobeStock


Seit dem 19. Juni 2025 ist sie Pflicht: Die Gasprüfung
in Wohnmobil und Wohnwagen. Seit diesem Tag müssen Halterinnen
und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage
diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im
vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60
("Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"). Damit endet die einjährige
Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder
drohen und was es sonst zu beachten gibt, erläutert der Deutsche
Verband Flüssiggas e.V.


So gilt die Pflicht zur Gasprüfung erstmals nicht nur für
Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Flüssiggasanlagen in
Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre geprüft werden.
Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen
Inbetriebnahme. Auch derjenige, der sein Fahrzeug umbaut und
prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage
ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen. Die
Gasprüfung ist zudem eine eigenständige Prüfung und damit
unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Anerkannte Sachkundige
können die Gasprüfung übrigens auch auf dem Campingplatz
vornehmen, das erspart die Fahrt zu einer speziellen
Prüfstelle.


Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines
Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen
15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei
mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht
Monaten), wobei man die Prüfung schon im Interesse der eigenen
Sicherheit durchführen sollte. Denn die Gasprüfung ist eine
wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen
und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der
professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des
Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer
undichten Anlage.


Zur Gasprüfung gehören die Sichtprüfung, bei der für die
gesamte Gasanlage Druckregler und Gasschläuche hinsichtlich ihres
technischen Zustandes untersucht werden und die Funktionsprüfung,
die einen fehlerfreien Betrieb der Geräte prüft. Hierfür nehmen
anerkannte Sachkundige die eingebauten Geräte wie Gaskochfeld,
Kühlschrank und die Heizung in Betrieb - und überprüfen u. a.
Flammenfarbe und Flammenverhalten. Zudem kontrollieren sie an
jedem Brenner die Funktion der Zündsicherung. Sie sorgt dafür,
dass das Gas automatisch abgeschaltet wird, wenn die Flamme
erlischt.  


 


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20250530_kvp.mp3

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