Strafbare Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen (§§ 184b, 184c StGB)
37 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Ein bekannter Ex-Sportler wird beschuldigt, strafbare Bilder und
Videos von Kindern und Jugendlichen zu besitzen. Bilder und
Videos, die schweren sexuellen Missbrauch dieser Menschen zeigen.
Wie wird die Justiz auf Täter, also Menschen im Besitz solcher
Inhalte, aufmerksam? Wie erlebt ein Beschuldigter diesen Vorwurf?
Und wie läuft ein Strafverfahren in einem solchen Fall
ab?
In dieser Folge besprechen wir anhand eines konkreten Falls,
unter welchen Voraussetzungen Ermittlungen wegen des Besitzes
kinder- und jugendpornographischer Inhalte (§§ 184b, 184c StGB)
aufgenommen werden, was eine Hausdurchsuchung ist und wie ein
Strafverteidiger seinen Mandanten auf das Gerichtsverfahren
vorbereitet.
Weitere Informationen zum Thema Sexualstrafrecht finden Sie auf
https://ra-odebralski.de/. Wenn Sie Rechtsberatung brauchen oder
Unterstützung in Ihrem Verfahren benötigen, schreiben Sie uns
gerne eine E-Mail an info@ra-odebralski.de. Wenn Sie betroffen
sind von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch und Hilfe
brauchen, können Sie sich ans Hilfetelefon unter 0800-2255530
wenden. Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen
hingezogen fühlen, können sich ans Präventionsnetzwerk „Kein
Täter werden“ wenden.
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