Unschuldig verurteilt: Was bringt ein Wiederaufnahmeverfahren?
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vor 3 Monaten
Unschuldig und doch von einem Gericht rechtskräftig verurteilt:
Gerade in Verbindung mit einer Sexualstraftat kommt das für den
Verurteilten einer doppelten Bestrafung gleich. In dieser Folge
sprechen Strafverteidiger Nikolai Odebralski und Christine
Pepersack am Beispiel eines unschuldig Verurteilten über die
Möglichkeiten, gegen ein Gerichtsurteil vorzugehen. Was ist ein
Wiederaufnahmeverfahren und wie kann man es einleiten? Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was muss die
Verteidigung dabei beachten? Und ist ein Wiederaufnahmeverfahren
überhaupt erfolgversprechend?
Weitere Informationen zum Thema Sexualstrafrecht finden Sie auf
https://ra-odebralski.de/. Wenn Sie Rechtsberatung brauchen oder
Unterstützung in Ihrem Verfahren benötigen, schreiben Sie uns
gerne eine E-Mail an info@ra-odebralski.de. Wenn Sie betroffen
sind von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch und Hilfe
brauchen, können Sie sich ans Hilfetelefon unter 0800-2255530
wenden. Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen
hingezogen fühlen, können sich ans Präventionsnetzwerk „Kein
Täter werden“ wenden.
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