Abstimmen mit geistiger Behinderung

Abstimmen mit geistiger Behinderung

Rund 16’000 volljährige Schweizerinnen und Schweizer erhalten nie ein Stimmcouvert. Weil sie geistig behindert sind, wie etwa die Akivistin Lucrezia Fopp. Das Parlament diskutiert aktuell, ob sich das ändern soll.
14 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten

Sollen Menschen mit geistiger Behinderung politische Mitsprache
erhalten? Also abstimmen, wählen dürfen und auch selbst für
politische Ämter kandidieren?


Über diese Frage diskutiert heute Montag – zufällig am
Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen – der Nationalrat. Bisher hält Artikel 136 der
Bundesverfassung fest, dass Menschen mit «Geisteskrankheit oder
Geistesschwäche» keine politischen Rechte ausüben dürfen.


Gegnerinnen und Gegner argumentieren dass Personen, die eine
umfassende Beistandschaft haben, nicht in der Lage seien,
politische Entscheide zu fällen – und am Ende nur ihre
Rechtsvertreter profitieren. «Ich verstehe nicht, warum alle
mitreden dürfen ausser mir. Hat meine Stimme keinen Wert?», fragt
hingegen die 76-jährige Aktivistin Lucrezia Fopp.


Welche Haltung könnte sich im Parlament durchsetzen? Wie würde
sich die politische Mitsprache in der Schweizer Politik
niederschlagen? Darüber spricht Newsredaktorin Simone Steiner in
einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».


Host: Mirja Gabathuler


Produktion: Sara Spreiter


Mehr zum Thema:


Porträt Lucrezia Fopp: «Hat meine Stimme keinen Wert?»



Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen:
tagiabo.ch
Habt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns
an podcasts@tamedia.ch


Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for
information about our collection and use of personal data for
advertising.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15