Abstimmen mit geistiger Behinderung
vor 11 Monaten
Rund 16’000 volljährige Schweizerinnen und Schweizer erhalten nie
ein Stimmcouvert. Weil sie geistig behindert sind, wie etwa die
Akivistin Lucrezia Fopp. Das Parlament diskutiert aktuell, ob
sich das ändern soll.
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Sollen Menschen mit geistiger Behinderung politische Mitsprache
erhalten? Also abstimmen, wählen dürfen und auch selbst für
politische Ämter kandidieren?
Über diese Frage diskutiert heute Montag – zufällig am
Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen – der Nationalrat. Bisher hält Artikel 136 der
Bundesverfassung fest, dass Menschen mit «Geisteskrankheit oder
Geistesschwäche» keine politischen Rechte ausüben dürfen.
Gegnerinnen und Gegner argumentieren dass Personen, die eine
umfassende Beistandschaft haben, nicht in der Lage seien,
politische Entscheide zu fällen – und am Ende nur ihre
Rechtsvertreter profitieren. «Ich verstehe nicht, warum alle
mitreden dürfen ausser mir. Hat meine Stimme keinen Wert?», fragt
hingegen die 76-jährige Aktivistin Lucrezia Fopp.
Welche Haltung könnte sich im Parlament durchsetzen? Wie würde
sich die politische Mitsprache in der Schweizer Politik
niederschlagen? Darüber spricht Newsredaktorin Simone Steiner in
einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».
Host: Mirja Gabathuler
Produktion: Sara Spreiter
Porträt Lucrezia Fopp: «Hat meine Stimme keinen Wert?»
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