Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis
Der OGH bestätigt die Urteile im Buwog-Prozess in weiten Teilen.
Warum dennoch Strafen reduziert wurden und Verfahrensstränge
wiederholt werden müssen
18 Minuten
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Mehr als 15 Jahre hat das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und
weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der
Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und
weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die
Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob
Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge
des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt
STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.
weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der
Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und
weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die
Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob
Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge
des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt
STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.
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