Neues Finanzpaket: Darf alter Bundestag darüber entscheiden?
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 9 Monaten
Union und SPD haben bei ihren Sondierungen weitreichende Einigungen
bekanntgegeben: Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem
Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der
Schuldenbremse ausgenommen werden. Für den Ausbau der Infrastruktur
ist ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500
Milliarden Euro geplant. Erforderlich wären für diese Pläne
verschiedene Änderungen des Grundgesetzes, die eine
Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. AfD und
Linke kommen im neu gewählten Bundestag gemeinsam auf mehr als ein
Drittel der Sitze und haben damit eine sogenannte Sperrminorität.
Deshalb soll noch der Bundestag in der alten Zusammensetzung die
Grundgesetzänderungen beschließen. Dabei stellen sich mehrere
Fragen: Ist der alte Bundestag überhaupt noch handlungs- und
beschlussfähig? Die Linke hat angedeutet, eventuell gegen
Beschlüsse des alten Bundestages zu klagen. Wie groß wären die
Erfolgsaussichten? Sind die Pläne von Union und SPD
verfassungsrechtlich gesehen überhaupt tragfähig? Darüber sprechen
die Justizreporter Klaus Hempel und Philip Raillon mit den
Verfassungsrechtlern Hans-Detlef Horn von der Universität Marburg
und Hanno Kube von der Universität Heidelberg.
bekanntgegeben: Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem
Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der
Schuldenbremse ausgenommen werden. Für den Ausbau der Infrastruktur
ist ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500
Milliarden Euro geplant. Erforderlich wären für diese Pläne
verschiedene Änderungen des Grundgesetzes, die eine
Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. AfD und
Linke kommen im neu gewählten Bundestag gemeinsam auf mehr als ein
Drittel der Sitze und haben damit eine sogenannte Sperrminorität.
Deshalb soll noch der Bundestag in der alten Zusammensetzung die
Grundgesetzänderungen beschließen. Dabei stellen sich mehrere
Fragen: Ist der alte Bundestag überhaupt noch handlungs- und
beschlussfähig? Die Linke hat angedeutet, eventuell gegen
Beschlüsse des alten Bundestages zu klagen. Wie groß wären die
Erfolgsaussichten? Sind die Pläne von Union und SPD
verfassungsrechtlich gesehen überhaupt tragfähig? Darüber sprechen
die Justizreporter Klaus Hempel und Philip Raillon mit den
Verfassungsrechtlern Hans-Detlef Horn von der Universität Marburg
und Hanno Kube von der Universität Heidelberg.
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