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vor 1 Jahr
Der Reichpräsident ist tot, es lebe der Reichspräsident – so
schnell geht es in demokratischen Gemeinwesen bekanntlich meist
nicht, weshalb auch nach Friedrich Eberts Tod die Funktion des
Staatsoberhauptes zunächst kommissarisch an Reichskanzler Luther
und ab 11. März 1925 an den Reichsgerichtspräsidenten Walter Simons
überging. Der Zeitplan für die Neuwahl eines Reichspräsidenten war
freilich, gerade nach heutigen Maßstäben, äußerst sportlich:
Bereits Ende März sollte der Souverän zu einem ersten Wahlgang
zusammenkommen, und entsprechend zügig brachten sich die
politischen Lager mit Personalvorschlägen in Stellung. Auch das
sozialdemokratische Hamburger Echo konnte sich dieser Debatte nicht
entziehen, nennt in einer ersten Kandidatenrunde vom 2. März
interessanterweise allerdings keinen Namen aus den eigenen Reihen.
Es liest Frank Riede.
schnell geht es in demokratischen Gemeinwesen bekanntlich meist
nicht, weshalb auch nach Friedrich Eberts Tod die Funktion des
Staatsoberhauptes zunächst kommissarisch an Reichskanzler Luther
und ab 11. März 1925 an den Reichsgerichtspräsidenten Walter Simons
überging. Der Zeitplan für die Neuwahl eines Reichspräsidenten war
freilich, gerade nach heutigen Maßstäben, äußerst sportlich:
Bereits Ende März sollte der Souverän zu einem ersten Wahlgang
zusammenkommen, und entsprechend zügig brachten sich die
politischen Lager mit Personalvorschlägen in Stellung. Auch das
sozialdemokratische Hamburger Echo konnte sich dieser Debatte nicht
entziehen, nennt in einer ersten Kandidatenrunde vom 2. März
interessanterweise allerdings keinen Namen aus den eigenen Reihen.
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