Folge 51 - ÖR - Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 verfassungskonform
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vor 9 Monaten
Wenn eine Partei erstmalig bei der Bundestagswahl antreten will,
muss sie nicht nur ihre Parteieigenschaft nachweisen, sondern
auch Unterstützungsunterschriften beibringen. Das
Bundeswahlgesetz verlangt, dass mindestens ein Tausendstel der
Wahlberechtigten als Unterstützerinnen und Unterstützer im
Vorfeld der Wahl unterschreiben. Für Neuparteien eine nicht
unerhebliche Hürde. Warum diese allerdings verfassungsrechtlich
sogar geboten ist, erklärt Dir Christian Sommer, Rechtsanwalt und
Repetitor für Öffentliches Recht, anhand einer ganz aktuellen
Entscheidung des BVerfG.
Besprochenes Urteil: BVerfG RÜ 2025, 159
Unsere Podcast-Folgen zu den vorherigen Wahlrechtsänderungen
findest Du unter den folgenden Links:
Unter Bundestag soll kleiner werden - Teil 1
Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 2
Alles Wissenswerte zum Organstreitverfahren und dem restlichen
Staatsorganisationsrecht findest Du in unserem Skript
"Staatsorganisationsrecht". Leseprobe und Bestellmöglichkeiten
findest Du hier:
www.alpmann-schmidt.de/skript-staatsorganisationsrecht
Unsere RechtsprechungsÜbersicht (RÜ) kannst Du hier bestellen:
www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsübersicht
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