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Beschreibung
vor 9 Monaten
In der aktuellen Folge des Legal Tech Verzeichnis Podcast
interviewt LTV Herausgeber Patrick Prior den Rechtsanwalt,
Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und
Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Dr. Christian
Lemke. Folgende Themen wurden dabei besprochen: 1. Digitalisierung
in der Anwaltschaft: Die Anwaltschaft hat sich in den letzten
Jahren digital stark weiterentwickelt, während die Justiz
hinterherhinkt. Standardsoftware wird genutzt, eigene Entwicklungen
sind selten. 2. Fremdbesitzverbot für Kanzleien: Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) bestätigte das Verbot für Kanzleien,
Kapitalgeber aufzunehmen. Dies soll die Unabhängigkeit der
Anwaltschaft schützen und verhindern, dass finanzielle Interessen
die Rechtsberatung beeinflussen. 3. Legal Tech und Investitionen:
Anwälte benötigen für digitale Entwicklungen nicht zwingend
Investoren, da Standardsoftware ausreicht. Große Kanzleien können
eigene Lösungen entwickeln, während kleinere auf bestehende
Programme setzen. 4. Künstliche Intelligenz (KI) in der
Anwaltschaft: KI wird viele Arbeitsprozesse verändern, aber Anwälte
nicht komplett ersetzen. Standardverträge oder einfache Beratungen
könnten automatisiert werden, jedoch bleibt menschliche Expertise
in komplexen Fällen notwendig. 5. Zukünftige Entwicklungen: Die
Rechtsbranche muss regulatorische Herausforderungen meistern,
insbesondere durch die EU-KI-Verordnung. Langfristig wird sich der
Markt und das Berufsbild des Anwalts weiter verändern.
interviewt LTV Herausgeber Patrick Prior den Rechtsanwalt,
Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und
Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Dr. Christian
Lemke. Folgende Themen wurden dabei besprochen: 1. Digitalisierung
in der Anwaltschaft: Die Anwaltschaft hat sich in den letzten
Jahren digital stark weiterentwickelt, während die Justiz
hinterherhinkt. Standardsoftware wird genutzt, eigene Entwicklungen
sind selten. 2. Fremdbesitzverbot für Kanzleien: Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) bestätigte das Verbot für Kanzleien,
Kapitalgeber aufzunehmen. Dies soll die Unabhängigkeit der
Anwaltschaft schützen und verhindern, dass finanzielle Interessen
die Rechtsberatung beeinflussen. 3. Legal Tech und Investitionen:
Anwälte benötigen für digitale Entwicklungen nicht zwingend
Investoren, da Standardsoftware ausreicht. Große Kanzleien können
eigene Lösungen entwickeln, während kleinere auf bestehende
Programme setzen. 4. Künstliche Intelligenz (KI) in der
Anwaltschaft: KI wird viele Arbeitsprozesse verändern, aber Anwälte
nicht komplett ersetzen. Standardverträge oder einfache Beratungen
könnten automatisiert werden, jedoch bleibt menschliche Expertise
in komplexen Fällen notwendig. 5. Zukünftige Entwicklungen: Die
Rechtsbranche muss regulatorische Herausforderungen meistern,
insbesondere durch die EU-KI-Verordnung. Langfristig wird sich der
Markt und das Berufsbild des Anwalts weiter verändern.
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