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vor 9 Monaten
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Sitzbezüge in Fahrzeugen müssen sich für Airbags
eignen
Foto: Oliver Tjaden/TÜV Rheinland
Wer Bezüge für die Vordersitze seines Fahrzeugs kauft, sollte
darauf achten, dass sie sich für die Seiten- und Centerairbags
des eigenen Fahrzeugs eignen. Nur dann können sich die Airbags
bei einem Unfall richtig entfalten. Sind die Sitzbezüge nicht auf
das Fahrzeug und die Airbags abgestimmt, besteht die Gefahr, dass
sie das Öffnen behindern.
Schnelles Entfalten entscheidend
„Die meisten Fahrzeuge sind serienmäßig mit Seitenairbags
ausgestattet, auch Centerairbags sind inzwischen weit
verbreitet“, erklärt Bartholomäus Zak, bei TÜV Rheinland für die
Prüfung von Airbags verantwortlich. „Entscheidend für die
Sicherheit: Wenn ein Seiten- oder Centerairbag auslöst, müssen
sich auch die Sitzbezüge öffnen können, beispielsweise durch eine
Sollreißnaht. Dagegen können ungeeignete Bezüge die Sicherheit
der Insassen gefährden. Denn dann können sich die Airbags bei
einem Unfall möglicherweise nicht schnell genug entfalten.“
Seitenairbags befinden sich bei vielen Modellen in den
Sitzlehnen. Bei einem Seitenaufprall entfalten sie sich zwischen
der Tür und dem Insassen, um insbesondere den Torso und den Kopf
zu schützen. Der Centerairbag befindet sich direkt im Sitz auf
der Fahrzeuginnenseite und soll bei einem Seitenaufprall das
Verletzungsrisiko durch das Zusammenstoßen der Köpfe von Fahrer
und Beifahrer verringern.
Zertifizierung gibt Orientierung
Ob ein Sitzbezug tatsächlich für das eigene Fahrzeug geeignet
ist, lässt sich beispielsweise an einer entsprechenden
Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfunternehmen wie TÜV
Rheinland erkennen. Weitere Hinweise liefern die Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Montagehinweise der Hersteller.
TÜV Rheinland bietet eine entsprechende Zertifizierung von
Sitzbezügen an. Derart zertifizierte Bezüge lassen sich in der
öffentlich zugänglichen Datenbank www.certipedia.com
recherchieren. Sie zeigen dabei die Hinweise „Kompatibel mit
Seitenairbag“ beziehungsweise „Kompatibel mit Seiten- und
Centerairbag“ neben dem Zertifikat an.
Der TÜV Rheinland ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu
den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Mehr als 22.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern erzielen
einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch
qualifizierten Expertinnen und Experten prüfen rund um den Globus
technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in
Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen
Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen
Standards.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20250219_kvp.mp3
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