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  4. 20 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Am 4. November 1992 trat das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz
als erstes Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von
SED-Unrecht in Kraft. Damit entstand die Möglichkeit, alle in der
DDR aus politischen Gründen ergangenen Urteile aufzuheben und die
Betroffenen zu rehabilitieren. 1994 ermöglichte das zweite
Rehabilitierungsgesetz, verwaltungsrechtliches und berufliches
Unrecht zu rehabilitieren. Beide Gesetze bilden die Grundlage für
die Entschädigung von erlittenem Unrecht und helfen, die Situation
der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern. Die Veranstaltung zog
Bilanz und stellte die Frage, inwieweit die Rehabilitierungsgesetze
die Erwartungen erfüllen konnten. Den einleitenden Vortrag des
Abends hielt Jens Planer-Friedrich, Mitarbeiter beim Berliner
Landesbeauftragen für die Stasi-Unterlagen. Anschließend
diskutierten Anita Goßler, Ulrike Poppe und Wolfgang Wieland. Es
moderierte Thomas Rogalla von der Berliner Zeitung.
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„20 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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